Service- und Verwaltungsstellen zum Thema Strahlenschutz.
nach dem Strahlenschutzgesetz 2020
Dosismessstellen, Überwachungsstellen hinsichtlich Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Materialien, Stellen zur Ermittlung der Dosis von fliegendem Personal und Überwachungsstellen hinsichtlich Radon bedürfen einer Ermächtigung durch den Bundesminister.
Für die Tätigkeit mit gefährlichen radioaktiven Quellen sind eine Sicherheitsanalyse und ein Notfallplan erforderlich. Diese Dokumente müssen dem Antrag auf Bewilligung der Tätigkeit beigelegt werden.
Für externe Arbeitskräfte wird die Dosis, die sie bei ihrer Tätigkeit im Ausland aufnehmen, mittels Strahlenschutzpass dokumentiert.