Aufsichts- und Bewilligungsbehörde
Das BMLUK ist als Aufsichts- und Bewilligungsbehörde zuständig für Entsorgungsanlagen zur Behandlung von radioaktiven Abfällen am Standort Seibersdorf. Alle strahlenschutzrechtlichen Angelegenheiten fallen dabei in die Zuständigkeit des BMLUK.
Das BMLUK ist seit 1. Jänner 2021 die zuständige Aufsichts- und Bewilligungsbehörde in strahlenschutzrechtlichen Angelegenheiten für Forschungsreaktoren, Teilchenbeschleuniger zu nicht humanmedizinischen Zwecken und den damit in Verbindung stehenden Röntgenanlagen und radioaktiven Quellen an Universitäten.