Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 25 Zustellgesetz

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Betrifft: Barbara Karen Dohr und Cornelia Hemberger sowie Rechtsnachfolger:in nach Waltraud Elges

Gemäß § 25 Abs. 1 Zustellgesetz idgF. wird hiermit bekanntgegeben, dass für Frau Barbara Karen Dohr und Frau Cornelia Hemberger sowie den Rechtsnachfolger / die Rechtsnachfolgerin von Frau Waltraud Elges, deren Abgabestelle jeweils unbekannt ist, ein zuzustellendes Schriftstück beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, Abteilung III/2, Marxergasse 2, 4. Stock, Zimmer 408, 1030 Wien (Abholung zu den Amtsstunden Montag bis Freitag 8.00 - 16.00 Uhr), aufliegt.

Sollten sich die genannten Personen nicht zur Empfangnahme des Schriftstücks vom 23. September 2025 (Bescheid im Rahmen eines Rodungsverfahrens) einfinden, so gilt die Zustellung als bewirkt, wenn seit der öffentlichen Bekanntmachung auf der Homepage des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft zwei Wochen verstrichen sind.

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am: 24.9.2025, aktualisiert am 22.10.2025