„Österreichisches Naturwaldreservate - Programm“ des Bundes

Naturwaldreservate (NWR) sind Waldflächen, die für die natürliche Entwicklung des Ökosystems Wald bestimmt sind und in denen jede unmittelbare Beeinflussung unterbleibt.
Naturwaldreservate (NWR) sind Waldflächen, die für die natürliche Entwicklung des Ökosystems Wald bestimmt sind und in denen jede unmittelbare Beeinflussung unterbleibt.
Naturwaldreservate sind ein Beitrag zur Erhaltung und natürlichen Entwicklung der biologischen Vielfalt. Aufgrund der langfristigen Konzeption des Programms können die sich aus dem Klimawandel entstehenden natürlichen Entwicklungen der Wälder Österreichs wissenschaftlich verfolgt werden.
Grundlage des „Österreichischen Naturwaldreservate - Programms“
Mit der Unterzeichnung der Resolution H2 der Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa 1993 in Helsinki hat sich Österreich verpflichtet, ein Netzwerk von Naturwaldreservaten einzurichten.
Ziel im Sinne dieser Resolution ist die Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt des Waldes als Grundvoraussetzung für sein nachhaltiges Bestehen und die Erfüllung seiner Funktionen.
Eine Verpflichtung zur Einrichtung eines repräsentativen Netzes von Naturwaldreservaten ist auch im Bergwaldprotokoll zur Alpenkonvention 1991 im Artikel 10 enthalten.
Aktuell (Stand April 2025) sind insgesamt im „Österreichischen Naturwaldreservate-Programm“ 200 Reservate mit einer Gesamtfläche von rund 9.150 Hektar auf freiwilliger Basis durch Verträge zwischen dem Bund und den Waldeigentümern erfasst.
Hauptziele des „Österreichischen Naturwaldreservate-Programms“
Das Ziel des „Österreichischen Naturwaldreservate-Programms“ ist die Schaffung von einem repräsentativen Naturwaldreservat pro Waldgesellschaft und Wuchsgebiet. In Österreich gibt es insgesamt 116 Waldgesellschaften, die in 9 Hauptwuchsgebiete und in 22 Wuchsgebieten untergliedert sind.
In erster Linie soll damit die biologische Vielfalt (Biodiversität) des Waldes erhalten bzw. verbessert werden. Diese Vielfalt ist eine unabdingbare Grundvoraussetzung für das nachhaltige Bestehen gesunder Wälder, die ihre Funktionen erfüllen können, insbesondere die Sicherung unseres Lebensraumes. Hauptaugenmerk ist die Erhaltung beziehungsweise Wieder (Weiter)-Entwicklung der natürlichen Waldgesellschaften.
Das “Österreichische Naturwaldreservate-Programm“ soll die Ableitung von neuen Erkenntnissen für Forschung und Lehre (Grundlagenforschung) für eine ökologisch orientierte, naturnahe Waldbewirtschaftung ermöglichen. Durch die langfristige Außernutzungstellung können wertvolle wissenschaftliche Erkenntnisse insbesondere im Zusammenhang mit Auswirkungen des Klimawandels gewonnen werden.
Organisationsstruktur des „Österreichischen Naturwaldreservate-Programms“
Die Gesamtkonzeption wie Planung, Einrichtung und Betreuung von Naturwaldreservaten wird vom Bundesforschungszentrum für Wald (BFW) durchgeführt. Das Institut für Waldbiodiversität und Naturschutz mit dessen Abteilung Naturwaldreservate, ist für die fachliche Abwicklung wie auch die wissenschaftliche Betreuung des Naturwaldreservate-Programmes verantwortlich.
Die administrativen und finanziellen Angelegenheiten erfolgen durch die Abteilung III/3 des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft.
Die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer tragen zum Gelingen des Österreichischen Naturwaldreservate-Programms bei, indem Sie laufend mit der Projektkoordination (BFW) aufgrund der vertraglich vereinbarten Meldepflicht über die halbjährlich durchgeführten Begehungen der Waldflächen wie auch durch die Meldepflicht bei außergewöhnlichen Ereignissen über den Zustand der Naturwaldreservate in Kontakt treten.
Vertrag des „Österreichischen Naturwaldreservate-Programms“
Der Naturwaldreservate-Muster-Vertrag wurde mit der Landwirtschaftskammer Österreich, „Land&Forst Betriebe Österreich“, der Österreichischen Bundesforste-AG und dem Bundesministerium für Finanzen verhandelt und vereinbart. Beim „Österreichischen Naturwaldreservate-Programm“ handelt es sich um Vertragswaldschutz, wobei die Waldeigentümer die Flächen freiwillig zur Verfügung stellen.
Der Bund schließt mit Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern privatrechtliche Verträge über die Dauer von 20 Jahren (mit Verlängerungsoption), in denen sich die Vertragspartner verpflichten, innerhalb des Reservats alle Nutzungen und Wirtschaftsmaßnahmen (ausgenommen die Jagd), zu unterlassen. Durch die verpflichtende halbjährliche Meldung über den Zustand der Reservatflächen werden die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer regelmäßig in die Betreuung und Kontrolle der Waldflächen miteinbezogen.
Um die Waldflächen zu dokumentieren und auch für die Zukunft vergleichbar zu machen, wurden und werden vom Bundesforschungszentrum für Wald (BFW) entsprechende Gutachten ausgearbeitet.
Diese Gutachten dienen als Basis für die Klassifizierung der Waldgesellschaften wie auch für die Berechnung des Entgelts für die Außernutzungstellung der Waldflächen.
Das Entgelt setzt sich aus dem „Nutzungsentgang“, der nach dem Wirtschaftswert der Waldfläche berechnet wird, und aus dem „Sockelbetrag“, der sich nach der Größe des Reservates richtet, und für die vertragsgemäßen Pflichten und Duldungen bezahlt wird, zusammen.
Die Bezahlung erfolgt aus Budgetmitteln des Forstwirtschaftsministeriums.
Ansprechpersonen:
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
Abteilung III/3
DI Michael Prskawetz und Ing.in Brigitte Jelinek
Ausblick
Zurzeit ist bereits ein großer Teil der Waldgesellschaften Österreichs in den Naturwaldreservaten des Bundes erfasst.
Um das „Österreichische Naturwaldreservate-Programm“ zu wahren wie auch weiter ausbauen zu können wird nach wie vor für geeignete Flächen noch fehlender und auch unterrepräsentierter Waldgesellschaften in Zusammenarbeit mit Forstbehörden, Waldbesitzern und Interessensvertretungen Ausschau gehalten.