Call Rahmenbedingungen zur verstärkten Verwendung des Rohstoffes Holz
Ab sofort können Anträge zu Rahmenbedingungen zur verstärkten Verwendung des Rohstoffes Holz eingereicht werden. Für die zum Zuge kommenden Projekte stehen jeweils 150.000 Euro aus dem Waldfonds zur Verfügung. Die Frist zur Einreichung der Anträge endet am 27.11.2026, 12:00 Uhr.
Zielsetzungen
Ziel ist die Weiterentwicklung und Optimierung rechtlicher, ökologischer, finanzieller, sozioökonomischer, struktureller sowie technischer Rahmenbedingungen zur effizienten und verstärkten Verwendung des Rohstoffes Holz.
Was wird gefördert:
Gefördert werden unter anderem die Erstellung und Durchführung von Analysen, Fachgutachten, Leitfäden, Handlungsempfehlungen, Erhebungen sowie die Erarbeitung von Lösungsansätzen und Konzepten zu folgenden thematischen Bereichen im Hinblick auf die stoffliche Verwendung von Holz im Sinne der Bioökonomie:
- Ökonomie
- Internationale Positionierung der österr. holzbasierten Wertschöpfungskette
- Recht und Regulierung, Prozesse und Strukturen
- Ökologie
- Technik und Technologie
Neben einer technisch-wissenschaftlichen Bearbeitung der Themenfelder ist eine Aufarbeitung der Ergebnisse in vereinfachter, kurzer und prägnanter Form anzustreben. Dies kann über Policy Briefs, populärwissenschaftliche Veröffentlichungen (z.B. in Zeitschriften, Podcasts, Radio, TV oder Social-Media), die Einbettung in Veranstaltungen oder andere geeignete Formen erfolgen.
Einreichstelle und Einreichfrist
Förderungsanträge müssen bis spätestens 27.11.2026, 12:00 Uhr ausschließlich online an der hier angeführten Adresse vollständig eingelangt sein.
Bewilligende Stelle ist das
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
Referat Präsidium 4b – Bewilligende Stelle für den Waldfonds
Stubenring 1, 1010 Wien
E-Mail: BST.Praes.4b@bmluk.gv.at
Weiterführende Informationen
Der detaillierte Ausschreibungsleitfaden zum Call Rahmenbedingungen zur verstärkten Verwendung des Rohstoffes Holz der Österreichischen Holzinitiative steht im Downloadbereich zur Verfügung.
Die "Sonderrichtlinie (PDF, 416 KB) des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft zur Umsetzung und Durchführung der Förderung gemäß Waldfondsgesetz“ i.d.g.F. ist auf der Homepage des BMLUK unter waldfonds.at veröffentlicht.
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung
Von den Förderwerberinnen und Förderwerbern sind im Zuge der Online-Antragsstellung folgende Unterlagen vorzulegen:
- Projektbeschreibung (bitte nehmen Sie Bezug auf die Auswahlkriterien)
- F4 Formblatt Kostenaufstellung (vorgegebenes Format)
- Firmenbuch-/Vereinsregisterauszug
- Personalunterlagen (Plausibilisierung der Personalkosten mit Vergleichswerten (zum Beispiel vorhandene Dienstverträge))
- Angaben zur Kostenplausibilisierung
- De-minimis Formular
Folgende Formblätter werden für die Verwendung nach einer eventuellen Fördergenehmigung bereitgestellt und sind verpflichtend auszufüllen:
- Formblatt zur Dokumentation der Vergabeverfahren inklusive Ausfüllhilfe und Ausfüllmuster (falls relevant)
- Formblatt zur Dokumentation mehrerer Direktvergaben (falls relevant)
Darüber hinaus ist mit der Endabrechnung ein formfreier, jedoch ausführlicher Endbericht zu übermitteln.
Downloads
- Ausschreibungsleitfaden Rahmenbedingungen zur verstärkten Verwendung des Rohstoffes Holz (PDF, 126,4 kB)
- Auswahlkriterien Maßnahme 9 (PDF, 111,2 kB)
- Kostendatenblatt F4 (XLS, 694,0 kB)
- De-minimis Erklärung (XLSX, 20,1 kB)
- Formblatt Stammdatenblatt Klientennummer (PDF, 348,5 kB)
- Merkblatt zur Kostenplausibilisierung Waldfonds (PDF, 107,2 kB)