Abfall- und Kreislaufwirtschaft Totschnig zur EU-Verpackungsverordnung: Weniger Verpackungsmüll ja – unnötige Bürokratie nein!

Die Umsetzung der neuen EU-Verpackungsverordnung ist für zahlreiche österreichische und europäische Unternehmen zu einer erheblichen bürokratischen Belastung geworden. Bereits kleinste Verpackungsmengen können hohe Kosten und einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand für Unternehmen verursachen.

Besonders die nun verpflichtende Bestellung eines Bevollmächtigten in jedem einzelnen EU-Mitgliedsstaat, in den Hersteller mit Sitz in der EU ihre Produkte verkaufen wollen, stellt vor allem kleine Unternehmerinnen und Unternehmer vor große Herausforderungen. Umweltminister Norbert Totschnig bringt daher, die Problematik beim heutigen EU-Umweltministerrat auf die Tagesordnung um auf rasche Nachbesserungen zu drängen.

Umweltminister Norbert Totschnig: „Kreislaufwirtschaft ja – unnötige Bürokratie nein! Wir wollen Verpackungsmüll reduzieren, Ressourcen schonen und die Kreislaufwirtschaft stärken. Aber wir dürfen unsere Unternehmen dabei nicht mit unverhältnismäßigen Auflagen und Kosten belasten. Wenn bereits kleinste Verpackungsmengen hohe Kosten und zusätzliche Bürokratie verursachen, läuft etwas falsch. Deshalb werde ich beim heutigen Umweltrat die Herausforderungen klar ansprechen und Lösungsvorschläge präsentieren. Wir brauchen praxistaugliche Regeln statt neuer bürokratischer Hürden. Die verpflichtende Bestellung eines Bevollmächtigten für Hersteller mit Sitz in der EU, die nur geringe Verpackungsmengen in Umlaufbringen, muss als erster Lösung rasch ausgesetzt werden.“

Österreich fordert konkrete Vereinfachungen auf EU-Ebene

Neben der Aussetzung der Bevollmächtigtenpflicht setzt sich Österreich für weitere Erleichterungen bei der erweiterten Herstellerverantwortung ein. Unternehmen, die nur Kleinstmengen an Verpackungen in Verkehr bringen, sollen gänzlich von Berichtspflichten ausgenommen werden. Eine zentrale EU-Registrierungsstelle soll zudem die derzeit notwendigen Mehrfachregistrierungen in jedem einzelnen Mitgliedstaaten ersetzen und den Verwaltungsaufwand deutlich reduzieren. Gleichzeitig müssen große Online-Plattformen stärker in die Verantwortung genommen werden. Nachbesserungsbedarf wird außerdem bei den Vorgaben für Transportverpackungen.

Der noch 2026 erwartete Kreislaufwirtschaftsakt soll dafür genutzt werden, die dringenden Nachbesserungen an der Verpackungsverordnung zu erbringen.