Kontaktperson „Verantwortliche Person Verbringung“
Es ist vorgesehen, dass alle bereits im EDM (ZAReg) registrierten Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Österreich über eine Schnittstelle ins DIWASS übernommen werden. Voraussetzung ist allerdings, dass zuvor im EDM eine verantwortliche Person für das Thema „Verbringung“ eingetragen wird. Diese Eintragung ist daher ehestmöglich vorzunehmen!
Der Ausdruck „verantwortliche Person“ ist hier nicht im Sinne des § 26 Abs. 6 AWG 2002 zu verstehen, sondern es ist die Person einzutragen, die Ansprechpartner für Verbringungen ist.
Hier finden Sie eine Schritt für Schritt Anleitung für das Erfassen der Kontaktperson. (PDF, 1 MB)