Betriebliche Abfallwirtschaft

Mit der Neuerlassung des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 wurde auch die Verpflichtung zur Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK) neu formuliert. Wie schon bisher ist das AWK-Anträgen auf Genehmigung von Anlagen beizulegen. Bislang war außerdem ein Konzept von all jenen Anlagen zu erstellen, die mehr als 100 Arbeitnehmende beschäftigen, dies wurde nun auf 20 Beschäftigte gesenkt.