Information für Gemeinden zur Verwendung antikoagulanter Rodentizide
Durch die RodentizidsachkundeVO und die Leitlinie zu Rodentizidprodukten mit antikoagulanten Wirkstoffen gelten neue Rahmenbedingungen für die Bekämpfung von Mäusen und Ratten. Das bringt auch für Gemeinden, die Rodentizide einsetzen, Handlungsbedarf mit sich.
Die Bekämpfung von Mäusen und Ratten erfolgt mit Biozidprodukten (Rodentiziden), die sehr häufig antikoagulante Wirkstoffe enthalten.
Durch die RodentizidsachkundeVO und die Leitlinie zu Rodentizidprodukten mit antikoagulanten Wirkstoffen gelten neue Rahmenbedingungen für die Bekämpfung von Mäusen und Ratten. Auf Grund der gesundheits- und umweltschädigenden Eigenschaften von antikoagulanten Rodentiziden ist nun das Risikomanagement stärker als bisher im Fokus.
Daraus ergibt sich auch für Gemeinden Handlungsbedarf:
- Sofern Gemeindemitarbeiter:innen antikoagulante Rodentizide zur Bekämpfung berufsmäßig verwenden, benötigen sie nun einen Sachkundenachweis.
- Wenn Gemeinden konzessionierte Schädlingsbekämpfer im Gemeindegebiet beauftragen, müssen auch diese sich an die neuen Rahmenbedingungen halten.
Wichtig ist:
- Eine Abgabe von antikoagulanten Ködern an Privatpersonen ist nicht mehr zulässig.
- Die Verwendung von Giftködern, ohne vorher einen Befall festgestellt zu haben („Permanentbeköderung“), ist nicht mehr zulässig. Zum Monitoring sind giftfreie Köder oder digitale Methoden heranzuziehen.
- Bekämpfung im Kanal: Es sind nun spezielle Köderboxen vorzusehen, die einen Kontakt des Köders mit dem (Ab)Wasser verhindern.
Im untenstehenden Informationsblatt für Gemeinden werden die Neuerungen ausführlich beschrieben und darauf eingegangen, was konzessionierte Schädlingsbekämpfer oder sachkundige Gemeindemitarbeiter:innen bei der Bekämpfung im Gemeindegebiet, zu beachten haben. Im Auszug aus dem Sachkundeskriptum finden Sie wertvolle Informationen zur Durchführung einer Bekämpfungsmaßnahme nach den Vorgaben der Integrierten Schädlingsbekämpfung.
Informationen für Privatpersonen, die Sie auf dieser Seite finden, können gerne auch als Artikel in der Gemeindezeitung veröffentlicht werden oder als Informationen auf die Website der Gemeinde gestellt werden.