Verwendung von Bleischrotmunition bei der Jagd auf Wasservögel

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BGBl. II Nr. 179/2018, mit dieser Verordnung wurde eine umfangreiche Rechtsbereinigung im Chemikalien- und Biozidrecht vorgenommen.

Die Verwendung von Bleischrotmunition auf bestimmte in einer Anlage zu dieser Verordnung angeführte Wasservögel ist seit dem 1.7.2012 verboten.

Verwendung von Bleischrot bei der Jagd auf Wasservögel, gesamte Rechtsvorschrift (→ RIS)