Chemikalien-GLP-Inspektionsverordnung

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BGBl. II Nr. 179/2018, mit dieser Verordnung wurde eine umfangreiche Rechtsbereinigung im Chemikalien- und Biozidrecht vorgenommen.

Diese Verordnung legt die Grundsätze der so genannten "Guten Laborpraxis" fest, die bei der Durchführung von Prüfungen in Laboratorien, die zur Bewertung der möglichen gefährlichen Eigenschaften von Stoffen und Zubereitungen durchgeführt werden, einzuhalten sind. In dieser Verordnung ist auch die Vorgangsweise der Überwachungsbehörde und Inspektionsorgane (Beamte des BMK) bei der Kontrolle der Laboratorien, die Chemikalien gemäß den Grundsätzen der Guten Laborpraxis untersuchen, geregelt.

Chemikalien-GLP-Inspektionsverordnung, gesamte Rechtsvorschrift (→ RIS)