Formaldehyd-Verordnung

BGBl. II Nr. 179/2018, mit dieser Verordnung wurde eine umfangreiche Rechtsbereinigung im Chemikalien- und Biozidrecht vorgenommen.
Verbot der Abgabe bestimmter Holzwerkstoffe (Spanplatten etc.) sowie von Möbeln, Wandverkleidungen, wenn sie mehr als 0,1 ml/m3 an Formaldehyd enthalten.
Verbot der Abgabe von Wasch-, Reinigungs- und Pflegemittel mit mehr als 0,2 % an Formaldehyd, wenn diese für Konsumenten bestimmt sind.