Pflanzenschutzmittelverordnung 2011

BGBl. II Nr. 179/2018, mit dieser Verordnung wurde eine umfangreiche Rechtsbereinigung im Chemikalien- und Biozidrecht vorgenommen.
Verbot des Einsatzes bestimmter Pflanzenschutzmittel, wenn diese einen in dieser Verordnung aufgelisteten gefährlichen Stoff enthalten.
Pflanzenschutzmittelverordnung 2011, gesamte Rechtsvorschrift (→ RIS)