Klimacheck Neue Wirkungsdimension „Klima" im Rahmen der WFA

Person analysiert Tabellen und Grafiken mit Kreis- und Balkendiagrammen.
Foto: Canva / BMLUK

Mit Inkrafttreten der WFA-KlimaV und der Novelle der WFA-GV wurde die neue Wirkungsdimension „Klima“ in das bestehende System der WFA integriert. Somit ist nun in der Vorbereitung von Bundesvorhaben ein sogenannter „Klimacheck“ durchzuführen. Ziel ist es, die klimarelevanten Auswirkungen von Vorhaben systematisch und transparent zu erfassen und in Entscheidungsprozesse einzubeziehen.

Warum ein „Klimacheck“?

Gesetze, Verordnungen und größere Investitionen des Bundes können direkte oder indirekte Auswirkungen auf das Klima haben. Der „Klimacheck“ stellt der Bundesverwaltung ein Instrument zur Verfügung, um diese klimarelevanten Auswirkungen systematisch abzuschätzen und transparent darzustellen. Dadurch werden sowohl positive als auch negative Effekte von Bundesvorhaben auf das Klima sichtbar gemacht und frühzeitig in Entscheidungsprozesse einbezogen.

Zwei zentrale Prüfbereiche

Die Wirkungsdimension Klima umfasst zwei Subdimensionen:

  • Auswirkungen auf zukünftige Treibhausgasemissionen und Kohlenstoffspeicherung, die quantitativ abgeschätzt werden.
  • Auswirkungen auf die Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel, die anhand qualitativer Fragestellungen bewertet werden.

Praktische Umsetzung in der Verwaltung

Der „Klimacheck“ ist in das bestehende WFA-System eingegliedert. In der bestehenden WFA-Webanwendung steht ein neu entwickeltes WFA-Klimachecktool zur Unterstützung bei der quantitativen Abschätzung der erwarteten Treibhausgasemissionen zur Verfügung. Dieses basiert auf Daten der österreichischen Treibhausgasinventur sowie der Emissionsszenarien der Umweltbundesamt GmbH.

Klimacheck-Stelle im BMLUK

Zur Unterstützung der Ressorts wird im BMLUK eine Klimacheck-Servicestelle (Klimacheck-Stelle) eingerichtet. Sie bietet fachliche und technische Unterstützung bei der Anwendung der neuen Wirkungsdimension „Klima“, begleitet erste Einschätzungen und wirkt qualitätssichernd im Rahmen der externen Qualitätssicherung im Rahmen der WFA. Die inhaltliche Verantwortung für die Abschätzungen liegt weiterhin bei den WFA-Anwender:innen in den jeweiligen Ressorts.

Kontaktdaten der Klimacheck-Stelle
Tel.: 01 71100 618989 (MO, MI & DO 9:00-13:00 Uhr)
E-Mail: klimacheck@bmluk.gv.at

Weiterführende Informationen

FAQ - Häufige Fragen zum "Klimacheck"

Der „Klimacheck“ betrifft alle Bundesvorhaben, für die eine Wirkungsorientierten Folgenabschätzung (WFA) erstellt wird. Dazu zählen gemäß § 17 Bundeshaushaltsgesetz 2013: insbesondere Rechtsvorschriften des Bundes (Gesetze, Verordnungen, über- oder zwischenstaatliche Vereinbarungen, Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG), sonstige rechtsetzende Maßnahmen grundsätzlicher Art gemäß § 16 Abs. 2 BHG 2013 (Regelungsvorhaben mit erheblicher finanzieller Bedeutung) und Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013 (Vorhaben von außerordentlicher finanzieller Bedeutung).

Der „Klimacheck“ betrachtet zwei Bereiche: die erwarteten Auswirkungen eines Vorhabens auf die Treibhausgasbilanz des Bundes sowie die Auswirkungen auf die Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel.

Die inhaltliche Abschätzung der Klimaauswirkungen erfolgt durch die jeweiligen WFA-Anwender:innen in den Ressorts. Die Klimacheck-Stelle übernimmt eine unterstützende und qualitätssichernde Rolle.