Prozess zur Erstellung des Österreichischen Wiederherstellungsplans

Die Erstellung des nationalen Wiederherstellungsplans erfolgt in gemeinsamer Abstimmung zwischen der Bundesebene und den neun Bundesländern. Zudem wird auf die Einbindung von Wissenschaft, Sozialpartnerschaft, Interessenträgern, wie der Zivilgesellschaft, und der breiten Öffentlichkeit wert gelegt.
 

Denn nur so kann sichergestellt werden, dass unterschiedliche, insbesondere regionale, Bedürfnisse berücksichtigt werden, verschiedene Perspektiven und Interessenslagen einfließen und der so erstellte gesamtösterreichische Wiederherstellungsplan breite Akzeptanz erfährt und mitgetragen wird.

Bund und Bundesländer verständigten sich Anfang 2025 auf einen konkreten Erstellungsprozess, der eine effiziente und abgestimmte Erstellung des nationalen Wiederherstellungsplans sicherstellt. Der Aufbau eines gemeinsamen Verständnisses der notwendigen Prozessschritte und die Einrichtung einer Arbeitsstruktur waren und sind für die laufende Kooperation zentral. Die Gesamtkoordination des Prozesses liegt in der Ressortzuständigkeit des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK). Die untenstehende Abbildung verdeutlicht die Struktur des Erstellungsprozesses.

Prozess-Gesamtkoordination

Fachliche und operative Ebene

Die Arbeitsgruppen strukturieren sich entlang der Artikel der Wiederherstellungsverordnung. Dementsprechend gibt es eine Arbeitsgruppe zur FFH-/Vogelschutzrichtlinie (Art. 4), zu urbanen Ökosystemen (Art. 8), zu Gewässern (Art. 9), zu Landwirtschaft (Art. 11) und zum Wald (Art. 12 und 13). Ob eine eigene Arbeitsgruppe zu Bestäubern (Art. 10) eingesetzt wird oder das Thema von allen Gruppen mitbearbeitet werden soll, wird auf Basis des zu erwartenden Delegierten Rechtsakts der Europäischen Kommission entschieden werden.

In den Arbeitsgruppen werden die in den jeweiligen Artikeln geforderten Inhalte erarbeitet, die erforderlichen Umsetzungsmaßnahmen definiert und der Finanzierungsbedarf abgeschätzt. Zusätzlich zu den Bundesländern und dem Bund können auf dieser fachlichen Ebene auch relevante Institutionen, Stakeholder, Sektoren, Gebietskörperschaften sowie die Wissenschaft hinzugezogen werden.

Die Arbeitskreise unterstützen die Arbeitsgruppen und die Steuerungsgruppe bei Querschnittsthemen, die sich aus den thematischen Überschneidungen der Wiederherstellungsverordnung ergeben. Derzeit werden in den Arbeitskreisen bestehende Finanzierungssysteme evaluiert, rechtliche Fragen geprüft, unterstützende Redaktionstätigkeiten geleistet, operative Unterstützung zu Daten und Monitoring angeboten und eine übergreifende Partizipations- und Kommunikationsstrategie für die breite Öffentlichkeit entworfen.

Die Projektkoordination stellt, unter Leitung des BMLUK, die fachliche Koordinierung und Abstimmung zwischen den Arbeitsgruppen und Arbeitskreisen sicher. Die Vertreter:innen der Bundesländer, des Bundes, der unterstützenden Geschäftsstelle und der Moderation sowie bei Bedarf zudem die Leitungen der Arbeitsgruppen und Mitglieder der Arbeitskreise treffen sich regelmäßig, um sich auszutauschen und einen Überblick über die geleisteten Arbeiten zu bekommen. Eine wichtige Aufgabe ist zudem die Konsistenzprüfung themenspezifischer Vorschläge zwischen Arbeitsgruppen, um mögliche Widersprüche zu identifizieren und einen in sich schlüssigen Wiederherstellungsplan zu gewährleisten. Darauf basierend erstellt die Projektkoordination Vorschläge für die Überarbeitung an die Steuerungsgruppe.

Die unterstützende Geschäftsstelle stellt eine effiziente Organisation des Umsetzungsprozesses sicher. Ihre Aufgaben umfassen die inhaltliche Koordination der Arbeitskreise und die administrative Unterstützung der Steuerungsgruppe, der Projektkoordination und bei Bedarf der Arbeitsgruppen und Arbeitskreise.

Übergeordnete Koordination des Erstellungsprozesses

Die Projektkoordination und unterstützende Geschäftsstelle leiten die gesammelten fachlichen und operativen Arbeitsergebnisse, offenen Fragen und zu klärenden Punkte an die Steuerungsgruppe zur Bearbeitung weiter. Die Steuerungsgruppe leitet und koordiniert den Erstellungsprozess auf übergeordneter Ebene. Zusätzlich zu den Vertreter:innen aller Bundesländer und der relevanten Bundesministerien können bei Bedarf Leitungen der Arbeitsgruppen und externe Expert:innen hinzugezogen werden. Die Steuerungsgruppe legt zudem strategische Leitlinien und Ziele für die fachliche und operative Ebene fest und überprüft die Einhaltung der Vorgaben und Rahmenbedingungen. In ihren Entscheidungen bemüht sie sich stets um größtmöglichen Konsens.

Die Steuerungsgruppe stellt zudem die Schnittstelle nach innen und außen dar, indem sie Informationen weitergibt, um allenfalls notwendige Freigaben und Beschlüsse auf politischer Ebene zu gewährleisten. Weiters fungiert sie als Schnittstelle im Austausch mit den Behörden der Europäischen Union.