Artenhandel / CITES
Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) regelt den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen und ihrer Produkte. Die Umsetzung der Konvention circa 6.610 Tier- und 34.310 Pflanzenarten, die vom internationalen Handel bedroht sind. In Österreich ist das Übereinkommen seit 1982 in Kraft.
Weitere Informationen
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Online-Antrag CITES
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Formulare, Gebühren und Vorlagen zum Herunterladen
Die Bearbeitung von Anträgen erfordert eine Prüfung auf ihre Rechtmäßigkeit, meist in Konsultation mit der jeweils zuständigen wissenschaftlichen Behörde im betroffenen Bundesland. Bei komplexen Sachverhalten ist zu berücksichtigen, dass die Bearbeitung länger dauern kann und Anträge daher zeitgerecht zu stellen sind. -
Recht
Für die Umsetzung von CITES beziehungsweise der Ergänzung der direkt anwendbaren Verordnung der Europäischen Union (EU) sind nationale Gesetze erforderlich.