Für die Umsetzung von CITES beziehungsweise der Ergänzung der direkt anwendbaren Verordnung der Europäischen Union (EU) sind nationale Gesetze erforderlich.
Als Reaktion auf die Herausforderungen der Elefantenwilderei und des Elfenbeinschmuggels reguliert die EU den kommerziellen Handel mit Elefanten-Elfenbein streng.
Verordnungen und Richtlinien der Europäischen Union zur Regelung des Handels mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten
Regelung in Österreich bezüglich der kommerziellen Nutzung von Rhino-Hörnern
Information gemäß Artikel 13 und 14 DSGVO im Zusammenhang mit der Antragstellung im Bereich Artenhandel zur Umsetzung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens.
Wesentliche Informationen zu Änderungen gesetzlicher Grundlagen.
Diese Rechtsvorschriften gelten für den Handel, die Kennzeichnung, das Wohlbefinden und die Mindestanforderungen für die Haltung von Säugern, Vögeln, Reptilien, Amphibien und Fischen.
Verpflichtende Rücksendung von CITES-Genehmigungen und Bescheinigungen an die CITES-Vollzugsbehörde (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK), Abteilung V/10, 1010 Wien, Stubenbastei 1)