Information gemäß Datenschutzgrundverordnung und Artenhandel

Information gemäß Artikel 13 und 14 DSGVO im Zusammenhang mit der Antragstellung im Bereich Artenhandel zur Umsetzung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens.
Verantwortlicher:
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
Stubenring 1, 1010 Wien
Kontakt der zuständigen Fachabteilung: cites@bmluk.gv.at
Kontakt Datenschutzbeauftragte:
datenschutzbeauftragter@bmluk.gv.at
Bezeichnung der Datenverarbeitung:
CITES-Datenverarbeitungsprogramm: Vollzug im Artenschutz
Zweck der Datenverarbeitung:
Warenverkehr von nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützter Arten innerhalb und außerhalb der EU.
Hauptsächliche Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung:
Gesetzliche Zuständigkeit gemäß § 13. (1) und § 14. (1) Artenhandelsgesetz 2009 (ArtHG 2009), auf Basis der unionsrechtlichen Grundlage von Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates und Verordnung (EG) Nr. 865/2006 der Kommission.
Daten die üblicherweise in diesem Zusammenhang verarbeitet werden:
Es werden nur die im Zuge der Antragstellung von Ihnen übermittelten Daten verarbeitet.
Angaben zur Speicherdauer/Löschfrist:
100 Jahre, aufgrund der Langlebigkeit mancher Arten. Bezüglich Tieren des Anhang A, die für die kommerzielle Zucht innerhalb der Europäischen Union von Bedeutung sind, werden die Daten solange gespeichert, wie es für den Nachweis, dass die Entnahme der Arten in einer Weise erfolgte, die dem Überleben der Art in der Natur nicht abträglich war, erforderlich ist. Da bei der Überprüfung des Erwerbs des Zuchtstocks auch Ereignisse zu berücksichtigen sind, die vor dem eigentlichen Erwerb des Zuchtstocks durch den Züchter liegen (EuGH C-659/20, Rz 53). Das betrifft insbesondere die Abstammung der Tiere des Zuchtstocks (EuGH C-659/20, Rz 54-55, Schlussanträge der Generalanwältin zu C-659/20, Rz 56).
Die Datenverarbeitung enthält eine automatisierte Entscheidung:
Nein.
Empfängerkategorien der Daten (Dritte); Drittländer:
Ämter der Landesregierungen bzw. MA 22 gemäß § 13. (3) Artenhandelsgesetz 2009 (ArtHG 2009).
Rechtsbelehrung:
Jeder Betroffene kann vom Verantwortlichen Auskunft über die über ihn verarbeiteten Daten nach Artikel 15 DSGVO verlangen, weiters die Berichtigung unrichtiger Daten (Artikel 16 DSGVO) und die Löschung unzulässig verarbeiteter Daten (Artikel 17 DSGVO). Gegen eine Datenverarbeitung, die sich auf Artikel 6 (1)(e) (Besorgung öffentlicher Aufgaben) oder auf Artikel 6 (1)(f) (berechtigte Interessen eines Verantwortlichen oder eines Dritten des privaten Bereichs) stützt, kann ein Betroffener Widerspruch wegen Verletzung seiner Datenschutzinteressen nach Artikel 21 DSGVO erheben. Das Widerspruchsrecht kann gesetzlich ausgeschlossen werden. Unter den Voraussetzungen des Artikel 18 kann eine betroffene Person ihr Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend machen. Ein Recht auf Datenübertragbarkeit besteht im Umfang des Artikel 20 DSGVO.
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Datenschutzbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt.