Österreich

Diese Rechtsvorschriften gelten für den Handel, die Kennzeichnung, das Wohlbefinden und die Mindestanforderungen für die Haltung von Säugern, Vögeln, Reptilien, Amphibien und Fischen.
Artenhandelsgesetz – ArtHG
Bundesgesetz über die Überwachung des Handels mit Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten.
Gesamte Rechtsvorschrift (→ RIS)
Artenhandel-Unerheblichkeitsverordnung – ArtHUV
Verordnung über das Kriterium der Unerheblichkeit beim Handel mit Exemplaren von wildlebenden Tier- und Pflanzenarten
Gesamte Rechtsvorschrift (→ RIS)
Artenkennzeichnungsverordnung – ArtKV
Diese Verordnung regelt die Kennzeichnung lebender Wirbeltiere, sowie weitere Kennzeichnungsverpflichtungen laut Verordnung (EG) Nr. 338/97 (→ EUR-Lex).
Gesamte Rechtsvorschrift (→ RIS)
Anmerkung: Grundsätzlich gelten aufgrund der unmittelbaren Anwendbarkeit die Regelungen der EU-Durchführungsverordnung (Verordnung (EG) Nr. 865/2006 (→ EUR-Lex) in der geltenden Fassung) zur Kennzeichnung. Mit der gegenständlichen Arten-Kennzeichnungsverordnung wurden diese Regelungen konkretisiert. Sofern die Arten-Kennzeichnungsverordnung für eine Art keine Kennzeichnungsmethode angibt, ist diese von der Vollzugsbehörde nach Anhörung der wissenschaftlichen Behörde entsprechend der EU-Verordnung festzulegen.
Artenhandelsergänzungsverordnung – ArtHEV
Diese Verordnung regelt für bestimmte Arten ergänzende, strengere nationale Maßnahmen beim Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten.
Gesamte Rechtsvorschrift (→ RIS)
Tierschutzgesetz
Das Gesetz soll das Wohlbefinden nicht nur der Haustiere sondern auch der in Gefangenschaft gehaltenen (CITES) „Wildtiere“ gewährleisten, und regelt weiters auch ihre behördliche Meldepflicht.
Gesamte Rechtsvorschrift (→ RIS)
2. Tierhaltungsverordnung
Diese Verordnung legt Mindestanforderungen für die Haltung von Haus- und „Wildtieren“ fest.
Gesamte Rechtsvorschrift (→ RIS)