20. Vertragsstaatenkonferenz von CITES
Übersicht der Ergebnisse der 20. CITES Vertragsstaatenkonferenz.
Delegierte von 164 Vertragsparteien haben zwei Wochen lang über den Schutz verschiedener Tiere und Pflanzen verhandelt, die durch den internationalen Handel bedroht sind. 82 Arten wurden neu in den Anhängen der Konvention gelistet. Neben der Änderung der Anhänge wurden auch 350 Entschließungen getroffen. Diese Entschließungen werden die Arbeit von CITES für die nächsten Jahre bestimmen. Eine vollständige Übersicht über alle Ergebnisse befindet sich auf der Website der Konvention.
Die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten haben, mit Ausnahme von Diskussionen die das Budget betreffen, eine gemeinsame Position bei den Verhandlungen. Diese gemeinsame Position wird im Vorfeld der Vertragsstaatenkonferenz intensiv diskutiert und durch einen Ratsbeschluss festgelegt.
Die Entscheidungen treten völkerrechtlich 90 Tage nach dem Ende der Vertragsstaatenkonferenz in Kraft und werden in der EU in den relevanten EU-Verordnungen rechtlich bindend umgesetzt.
Ergebnisse
Von den Listungsanträgen sind elf abgelehnt und einer zurückgezogen worden, die restlichen wurden angenommen. Von den angenommenen Anträgen wurden allerdings mehrere in einer überarbeiteten Version angenommen und nicht so, wie sie ursprünglich eingebracht wurden.
Bei vielen Arbeitsdokumenten wurden in der Diskussion auf der Konferenz Kompromisse gefunden und die Entscheidungen, im Vergleich zu den beantragten Dokumenten, zum Teil sehr stark, verändert. In Summe wurden 350 Entschließungen gefasst, d.h. geringfügig weniger als bei der vorherigen Vertragsstaatenkonferenz in Panama im Jahr 2022.
Übersicht Arbeitsdokumente
Finanzielle Themen standen unter unterschiedlichen Gesichtspunkten im Fokus. Als zentraler Punkt musste ein neues Budget für die kommenden drei Jahre aufgestellt werden, wobei das Budget nach langen und kontroversen Diskussionen um 6,98% erhöht wurde, um erhöhte Kosten des CITES Sekretariats auszugleichen. Trotz der Budgeterhöhung gibt es Personalabbau beim CITES Sekretariat und es ist fraglich, ob die ambitionierte Agenda für die nächsten drei Jahre mit diesem Budget umgesetzt werden kann. Es wurde auch ein Prozess in Gang gesetzt um die Arbeit der Gremien der Konvention effizienter zu gestalten, eine gemeinsame Linie für eine Fokussierung zu finden und die Arbeitsbelastung zu reduzieren.
Ein wichtiges Thema waren Diskussionen bezüglich einer Leitlinie zur Prüfung des rechtmäßigen Erwerbs von Exemplaren. Die Vertragsparteien konnten sich diesbezüglich nicht abschließend einigen und der Dialog dazu wird im Rahmen einer Arbeitsgruppe fortgesetzt werden. Von vielen Staaten wurde auch ein Zusammenhang zum Umgang mit endemischen Arten in der Konvention gesehen. Dazu wurden Entschließungen gefasst.
Eine wissenschaftliche Entscheidung mit weitreichenden Folgen für die Implementierung und den Vollzug der Konvention betrifft Elefanten in Afrika. CITES erkennt nun zwei unterschiedliche Arten von Elefanten in Afrika an, den Savannen-Elefant (Loxodonta africana) und den Wald-Elefant (Loxodonta cyclotis).
Im Zusammenhang mit dem Listungsantrag zu Fernambukholz (Paubrasilia echinata) gab es eine Reihe von Entschließung zur besseren Kontrolle des Handels, insbesondere von Lagerbeständen des Holzes.
Übersicht Listungsanträge
Wie bei jeder Vertragsstaatenkonferenz von CITES gab es mehrere Anträge zu Elefanten. Ein Konsensantrag aller afrikanischer Staaten, ein Ergebnis des bei der letzten Konferenz von der EU angeregten Dialogmeetings, wurde angenommen. Zwei Anträge zur Öffnung des Handels mit dem Horn von Nashörnern wurde abgelehnt.
Bei den Vögeln wurde der Schutz einiger Singvogelarten erhöht. Ein Antrag zur Herunterlistung des Wanderfalken (Falco peregrinus) von Anhang I in Anhang II wurde abgelehnt.
Bei den aquatischen Arten gab es insbesondere viel Aufmerksamkeit für Haie und Rochen so wie Aale. Mehrere Anträge bezüglich Haie und Rochen wurden angenommen, während der Antrag zu Listung der Aale (Anguilla spp.) in Anhang II abgelehnt wurde.
Bei den Pflanzen standen vor allem Hölzer aus Südamerika und Afrika im Fokus. Aus österreichischer Sicht war insbesondere Fernambukholz (Paubrasilia echinata) relevant. Hier wurde die Anmerkung zur Listung der Art strikter verfasst, die Art wurde aber nicht, wie ursprünglich beantragt, in Anhang I gelistet.