CNS – Übereinkommen über die Nukleare Sicherheit
Österreich ist Vertragspartei zum Übereinkommen über die Nukleare Sicherheit (CNS, BGBl. III Nummer 39/1998).
Die Nuklearkoordination im Bundesministerium fungiert gegenüber der Internationalen Atomenergie Organisation (IAEO) in Wien als Nationale Kontaktstelle.
Das Übereinkommen ist eine Reaktion auf die Tschernobyl-Katastrophe von 1986 mit dem Ziel ein hohes Niveau an Nuklearer Sicherheit durch internationale Zusammenarbeit zu unterstützen. Gemäß Artikel 20 des Übereinkommens finden seit 1999 alle drei Jahre Überprüfungstagungen statt, bei denen nationale Berichte über die von den Vertragsparteien getroffenen Maßnahmen zur Erfüllung jeder einzelnen Verpflichtung aus dem Übereinkommen gegenseitig überprüft werden (Peer Review).
Die Katastrophe von Fukushima führte auch zu einem Aktionsplan der IAEO. Dieser forderte unter anderem die Vertragsparteien des Übereinkommens auf, Möglichkeiten auszuloten, die Effektivität der Umsetzung und Anwendung dieser Konvention zu verbessern.
Dies löste 2012 eine Sondertagung zur CNS aus. Im Rahmen dieser Sondertagung hatte die Schweizer Eidgenossenschaft einen ambitionierten, aber von einigen Vertragsparteien umstrittenen Vorschlag zur Änderung des Übereinkommens eingebracht (Verpflichtung zur steten Verbesserung der nuklearen Sicherheit beziehungsweise weltweite Nachrüstungsverpflichtung für alle bestehenden Kernkraftwerke (KKW) in Vertragsstaaten der CNS). 2015 hat sich eine Diplomatische Konferenz mit dem Änderungsvorschlag befasst. Eine formelle Revision des Übereinkommens über Nukleare Sicherheit war jedoch trotz der Bemühungen der Euratom MS gegen den Widerstand nahezu aller anderen Betreiberstaaten nicht durchsetzbar. Nach monatelangen zähen Verhandlungen verabschiedete diese Diplomatische Konferenz am 9. Februar 2015 – also bereits fast vier Jahre nach dem Unfall – die Wiener Erklärung zur Nuklearen Sicherheit, die den Schweizer Vorschlag in der Substanz übernahm, aber eben nur als unverbindliche Empfehlung.
Die wegen COVID gemeinsam durchgeführte 8. und 9. Überprüfungstagung fand im März 2023 statt und wurde von Plänen zum Einstieg in Kernenergieprogramme, Betriebszeitverlängerung bestehender Anlagen, Umsetzung von Nachrüstungsverpflichtungen und Sicherheitsverbesserungen geprägt. Die nukleare Sicherheit im Kontext des Ukraine-Kriegs spielte ebenfalls eine wichtige Rolle.
Die 10. Überprüfungstagung (2026) wird vorbereitet. Der 10. österreichische Nationalbericht wurde erstellt und veröffentlicht. Österreich beteiligt sich aktiv am Peer-Review Prozess (Fragen und Antworten).
Österreichs Nationale Berichte (in Englisch)
- Aktueller 10. Nationalbericht 2025
- 9. Nationalbericht 2023
- Fragen zum 9. Nationalbericht 2023
- Länderüberprüfungsbericht für Österreich 2017
- Nationalbericht 2016
- Fragen und Antworten zum Nationalbericht 2016
- Nationalbericht 2013
- Nationalbericht 2012
- Österreichischer Nationalbericht 2012 zum Außerordentlichen Vertragsstaaten-Treffen
- 5. Nationalbericht 2010
- Fragen und Antworten zum 5. Bericht
- Nationalbericht 2007
- Nationalbericht 2004
- Nationalbericht 2001
- Nationalbericht 1998, erster Bericht
- Nationalbericht 2019