CNS – Übereinkommen über die Nukleare Sicherheit
Österreich ist Vertragspartei zum Übereinkommen über die Nukleare Sicherheit (CNS, BGBl. III Nummer 39/1998).
Die Nuklearkoordination im Bundesministerium fungiert gegenüber der Internationalen Atomenergie Organisation (IAEO) in Wien als Nationale Kontaktstelle.
Das Übereinkommen ist eine Reaktion auf die Tschernobyl-Katastrophe von 1986 mit dem Ziel ein hohes Niveau an Nuklearer Sicherheit und Nachrüstungsverpflichtungen durch internationale Zusammenarbeit zu unterstützen. Gemäß Artikel 20 des Übereinkommens finden seit 1999 alle drei Jahre Überprüfungstagungen statt, bei denen nationale Berichte über die von den Vertragsparteien getroffenen Maßnahmen zur Erfüllung jeder einzelnen Verpflichtung aus dem Übereinkommen gegenseitig überprüft werden (Peer Review).
Die Katastrophe von Fukushima führte auch zu einem Aktionsplan der IAEO. Dieser forderte unter anderem die Vertragsparteien des Übereinkommens auf, Möglichkeiten auszuloten, die Effektivität der Umsetzung und Anwendung dieser Konvention zu verbessern.
Dies löste 2012 eine Sondertagung zur CNS aus. Im Rahmen dieser Sondertagung hatte die Schweizer Eidgenossenschaft einen ambitionierten, aber von einigen Vertragsparteien umstrittenen Vorschlag zur Änderung des Übereinkommens eingebracht (Verpflichtung zur steten Verbesserung der nuklearen Sicherheit beziehungsweise weltweite Nachrüstungsverpflichtung für alle bestehenden Kernkraftwerke (KKW) in Vertragsstaaten der CNS). 2015 hat sich eine Diplomatische Konferenz mit dem Änderungsvorschlag befasst. Eine formelle Revision des Übereinkommens über Nukleare Sicherheit war jedoch trotz der Bemühungen der Euratom MS gegen den Widerstand nahezu aller anderen Betreiberstaaten und auch der EU-Kommission nicht durchsetzbar. Nach monatelangen zähen Verhandlungen verabschiedete diese Diplomatische Konferenz am 9. Februar 2015 – also bereits fast vier Jahre nach dem Unfall von Fukushima – die Wiener Erklärung zur Nuklearen Sicherheit, die den Schweizer Vorschlag in der Substanz übernahm, aber eben nur als unverbindliche Empfehlung.
Die 10. Überprüfungstagung fand im April (2026) statt. Themen wie die Herausforderungen für die nukleare Sicherheit für Staaten, die in die Kernenergie einsteigen wollen, die Bewertung von SMR-Technologien, das Fehlen von qualifiziertem Personal und die Gefahren für zivile Kernkraftwerke in militärischen Konflikten dominierten die Tagung. Die 10. Überprüfungstagung konnte trotz schwieriger Ausgangssituation mit einem im Konsens aller Vertragsstaaten angenommenen Abschlussbericht erfolgreich abgeschlossen werden. Der 10. österreichische Nationalbericht wurde erstellt und veröffentlicht. Österreich beteiligte sich unter Einbindung externer Expertinnen und Experten sehr aktiv am Peer-Review Prozess (Fragen und Antworten im Austausch mit anderen Vertragsstaaten).
Österreichs Nationale Berichte (in Englisch)
- Aktueller 10. Nationalbericht 2025 (PDF, 648 KB)
- 9. Nationalbericht 2023 (PDF, 532 KB)
- Fragen zum 9. Nationalbericht 2023 (PDF, 460 KB)
- Länderüberprüfungsbericht für Österreich 2017 (PDF, 401 KB)
- Nationalbericht 2016 (PDF, 503 KB)
- Fragen und Antworten zum Nationalbericht 2016 (PDF, 100 KB)
- Nationalbericht 2013 (PDF, 211 KB)
- Österreichischer Nationalbericht 2012 zum Außerordentlichen Vertragsstaaten-Treffen (PDF, 144 KB)
- 5. Nationalbericht 2010 (PDF, 210 KB)
- Fragen und Antworten zum 5. Bericht (PDF, 90 KB)
- Nationalbericht 2007 (PDF, 208 KB)
- Nationalbericht 2004 (PDF, 180 KB)
- Nationalbericht 2001 (PDF, 61 KB)
- Nationalbericht 1998, erster Bericht (Word, 72 KB)
- Nationalbericht 2019 (PDF, 799 KB)