Österreich hat fristgerecht ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts der Europäischen Union zur österreichischen Nichtigkeitesklage beim Europäischen Gerichtshof eingebracht.
Österreich ist gefordert, nichtnukleare und zukunftsverträgliche Energieoptionen auch in anderen Staaten zu unterstützen.
Das vom Bundesministerium beauftragte Rechtsgutachten bestätigt, dass die Kernenergie auch aus rechtlicher Sicht den Anforderungen der Taxonomie-Verordnung nicht entspricht.