Das österreichische Atomhaftungsrecht ist für Geschädigte vorteilhafter als das internationale Nuklearhaftungsregime.
Das Umweltministerium bringt sich kritisch in das Beihilfeprüfungsverfahren betreffend geplante staatliche Unterstützung für die Laufzeitverlängerung zweier Belgischer Kernreaktoren (Doel 4 und Tihange 3) ein.
Österreich ist Vertragspartei zum Übereinkommen über die Nukleare Sicherheit (CNS, BGBl. III Nummer 39/1998).
Stakeholder:innen aus dem Nuklearbereich diskutieren aktuelle Themen, Errungenschaften und Herausforderungen im Zusammenhang mit der nuklearen Sicherheit.
Mit 100 Reaktoren ist in der Europäischen Union weniger als ein Viertel aller Reaktoren weltweit in Betrieb.
Beihilfe auf dem Prüfstand – Österreichische Nichtigkeitsklage bei den Europäischen Gerichten
Abhängigkeiten und Verflechtungen von Russland bzw. der Rosatom-Aktivitäten mit der EU
Auf dem Weg zu einem Europäischen Nuklearsicherheitssystem
Österreich hat die Notwendigkeit, den Euratom-Vertrag zu modernisieren schon früh erkannt. Von Beginn seiner Mitgliedschaft in der Europäischen Union hat Österreich daher eine Reform des Euratom-Vertrags unterstützt und wiederholt selbst Initiativen zur Reform gesetzt. Ein im Mai 2021 der Öffentlichkeit präsentiertes Reformkonzept soll einen neuen Impuls geben.
Unmittelbar nach der Katastrophe von Fukushima hat der Europäische Rat eine umfassende und transparente Risiko- und Sicherheitsbewertung aller kerntechnischen Anlagen (Stresstests) in der Europäischen Union (EU) gefordert.