Reform des Euratom-Vertrags

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Foto: EU

Von Beginn seiner Mitgliedschaft in der Europäischen Union hat Österreich eine Reform des Euratom-Vertrags unterstützt und wiederholt selbst Initiativen zur Reform gesetzt. Ein im Mai 2021 der Öffentlichkeit präsentiertes Reformkonzept ist nach wie vor relevant. Leider gab es jedoch zu keiner Zeit ausreichend Unterstützung von den anderen MS.

Der Euratom-Vertrag stammt aus dem Jahr 1957 und wurde damals unter anderem mit dem Ziel der Entwicklung einer mächtigen Kernindustrie geschaffen. Ein einseitiger Austritt aus dem Euratom-Vertrag ist nicht möglich, das hat sich auch bei den Brexit-Verhandlungen bestätigt.

Die Zukunft der Stromproduktion liegt in den Erneuerbaren. Um deren Entwicklung nicht zu behindern braucht es faire Rahmenbedingungen und keinesfalls eine Sonderbehandlung der Kernenergie. Ein wichtiger Schritt dahin ist eine Reform des Euratom-Vertrags.

Wie sich durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Verfahren zur österreichischen Nichtigkeitsklage betreffend Hinkley Point C gezeigt hat, wird durch den Euratom-Vertrag das Beihilfen- und Wettbewerbsrecht der Union im Bereich der Kernkraft ausgehebelt. Wenn der veraltete Euratom-Vertrag als Rechtfertigung für Beihilfen herangezogen wird, erscheint eine Reform des Euratom-Vertrags umso dringlicher. Ein entsprechendes Gutachten aus 2021 ist nach wie vor relevant.

Seit seiner Mitgliedschaft in der EU hat Österreich bereits einige Initiativen zu einer Reform gestartet. Ziel einer Euratom-Reform ist es nach wie vor, den Förderzweck zu eliminieren, den Schutzzweck auszubauen, einen fairen Wettbewerb herzustellen und die Entscheidungsprozesse zu demokratisieren.Der Euratom-Vertrag enthält aber auch Bestimmungen, die beispielsweise zum Strahlenschutz zur Sicherheit sowie zur Nicht Weiterverbreitung von Kernwaffen die wichtig sind – die gehören ausgebaut und verbessert. 

Leider gab es jedoch zu keiner Zeit ausreichend Unterstützung von den anderen MS für diese Bestrebungen. Auch im Rahmen des Prozesses zur Zukunftskonferenz war das Thema nicht präsent und es zeichnet sich nicht ab, dass die aktuelle EU-Kommission es verfolgen wird. Das politische Klima für eine inhaltliche Reform des Euratom-Vertrags in Europa ist derzeit keineswegs günstig. Im Gegenteil - die Situation bzw. die Energiekrise hat die Voraussetzungen weiter erschwert. 

Eine Primärrechtsänderung (Überarbeitung des Euratom-Vertrags) erfordert einen Konvent, zumindest aber eine Regierungskonferenz gem. Art. 48 EUV; deren Einsetzung bedarf einer einfachen Mehrheit im Europäischen Rat. Jede Vertragsänderung erfordert die Zustimmung aller Euratom-Mitgliedstaaten.

Das Gutachten aus 2021 zeigt sämtliche bisherigen Reformvorhaben aus juristischer und politischer Sicht auf und stellt neue Reformideen vor, die zusätzlich in die Debatte einfließen sollten. Die Untersuchung empfiehlt, den Weg eines Konvent-Prozesses zur Reform des Euratom-Vertrages einzuleiten. Das Gutachten erörtert detailliert die Schwierigkeiten, eine (einfache) Mehrheit im Rat zur Eröffnung des Konvent-Verfahrens zu erwirken. Am Ende des Verfahrens muss der neue Verfassungstext Einstimmigkeit im Rat erhalten.

Hinweis

Damit werden die Überlegungen der österreichischen Bundesregierung, den Euratom-Vertrag einem Reformprozess zuzuführen, besätigt. Das Gutachten zeigt Optionen und Möglichkeiten dafür auf.