Radonvorsorgegebiet

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Radonvorsorgegebiete wurden in der Radonschutzverordnung (RnV), Bundesgesetzblatt II Nummer 2020/470, festgelegt.

In Radonvorsorgegebieten sind in Abhängigkeit von den jeweiligen Landesvorschriften vorbeugende Radonschutzmaßnahmen bei allen Neubauten vorzusehen.

Folgende Gemeinden sind in der Radonschutzverordnung (RnV), BGBl. II Nr. 470/2020 als Radonvorsorgegebiet festgelegt.

Burgenland Alle Gemeinden mit Ausnahme der Gemeinden in den Bezirken Güssing, Jennersdorf, Neusiedl am See und Oberwart
Kärnten Alle Gemeinden
Niederösterreich Alle Gemeinden mit Ausnahme der Gemeinden im Bezirk Bruck an der Leitha
Oberösterreich Alle Gemeinden mit Ausnahme der Gemeinden im Bezirk Ried im Innkreis
Salzburg Alle Gemeinden
Steiermark Alle Gemeinden mit Ausnahme der Gemeinden im Bezirk Südoststeiermark
Tirol Alle Gemeinden
Vorarlberg Alle Gemeinden im Bezirk Bludenz