Aktuelles auf nationaler Ebene: Die GAP 28+ als Teil eines NRPP für Österreich

Piktogramm GAP 2028
Foto: BMLUK / KI generiert

Die Vorschläge der Europäischen Kommission sehen für die Förderperiode ab 2028 sogenannte „Nationale und regionale Partnerschaftspläne“ (NRPP) in den Mitgliedsstaaten vor. Diese sollen zukünftig verschiedene ehemalige Fonds und Politikbereiche vereinen.

Darunter fallen auch die Agrar-, Regional- und Fischereipolitik. Durch die Zusammenlegung und gemeinsame Abwicklung soll die Umsetzung des EU-Haushalts aus der Sicht der Kommission langfristig effizienter und einfacher werden. Zur Finanzierung der Nationalen und regionalen Partnerschaftspläne (NRPP) wird ein eigener Fonds eingerichtet. Wie die mögliche Verteilung der Mittel innerhalb des NRPP-Fonds aussehen könnte und für welche Politikbereiche es zweckgebundene Mittel geben soll, wurde in einer Webinar-Reihe des BMLUK erörtert – nähere Informationen dazu sind in folgender Präsentation (PDF, 967 KB) zu finden. Strukturell besteht der NRPP aus zumindest einem oder mehreren Kapiteln, wobei es den Mitgliedstaaten obliegt, diese entsprechend ihrer thematischen, nationalen und regionalen Bedürfnisse zu erstellen.

Die EK sieht den Start der neuen Förderperiode mit Beginn 2028 vor und somit werden seitens des BMLUK jegliche Bemühungen unternommen, um den straffen Zeitplan einhalten zu können. Das Gewährleisten eines möglichst nahtlosen Übergangs zwischen den Förderperioden ist insbesondere im Hinblick auf die Planungssicherheit für die Landwirtinnen und Landwirte eine Priorität.

Aufgrund der neuen Vorgaben hinsichtlich Planstruktur des NRPP sollen bislang getrennt abgewickelte Förderbereiche abwicklungstechnisch noch weiter zusammengeführt und zukünftig in einem gemeinsamen Kapitel vereint werden. Dazu zählen beispielsweise die bisherigen Agrar- und Fischereiförderinstrumente.

Im BMLUK wird bereits intensiv an ersten Maßnahmenentwürfen für das GAP- und Fischereikapitel gearbeitet. Die Prämisse bei der Konzeption lautet ganz klar: Vereinfachung in der Maßnahmengestaltung, Kontinuität wo möglich und sinnvoll, Reduktion der Komplexität sowie Bedachtnahme auf die Abwicklungskosten.

In der Folgen werden – auf Basis der bereits im Vorfeld dazu durchgeführten Konsultation und Stakeholder-Workshops – erste Vorschläge für zukünftige GAP-Maßnahmen in thematischen Arbeitsgruppen weiter diskutiert, geschliffen und auf Umsetzbarkeit und Anwendbarkeit geprüft.

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