Alle Infos zum Österreichischen Staatspreis Wald

Im Vordergrund eine Hand, die eine Glaskugel hält, in der sich die Bäume des Waldes, der im Hintergrund sichtbar ist, spiegeln.
Foto: Pexels / JD Photography

Mit dem Österreichischen Staatspreis Wald zeichnet das Forstministerium herausragende Leistungen im Bereich der nachhaltigen Waldbewirtschaftung, energetischen Holznutzung, Innovation und Bewusstseinsbildung aus.
 

1. Allgemeines

Der Österreichische Staatspreis Wald 2026 soll Leistungen sowie Initiativen von Personen, Organisationen und Institutionen anerkennen und unterstützen, die beispielhaft zur Umsetzung einer nachhaltigen, klimaresilienten und innovationsorientierten Forstwirtschaft in Österreich beitragen.

Der Preis zeigt die vielfältigen und innovativen Möglichkeiten auf, aus dem Wald gleichzeitig naturverträglichen und wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen, und stärkt das Selbstverständnis der Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter. Auch sollen besonders Initiativen mit regionaler Wertschöpfung sowie von Frauen geleitete Projekte vor den Vorhang geholt werden.

2. Veranstalter

Der österreichische Staatspreis Wald wird vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) ausgeschrieben.

3. Zielsetzung

Innovationen im Bereich der nachhaltigen Entwicklung sind eine der wesentlichen Voraussetzungen für die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit. Mit dem Staatspreis Wald werden Betriebe, Institutionen, Projektteams und Einzelpersonen ausgezeichnet, die durch innovative und nachhaltige Initiativen einen Beitrag zur Zukunft des Waldes leisten. Die Auszeichnungen würdigen je nach Kategorie Leistungen in den Bereichen ökonomische, ökologische und soziale Nachhaltigkeit sowie die Förderung der Wertschöpfung im ländlichen Raum.

4. Teilnahme

Die Teilnahme steht einem vielfältigen Teilnehmer:innenkreis offen und umfasst land- und forstwirtschaftliche Betriebe, verschiedene Unternehmen, einschließlich Start-ups, Projektteams, wissenschaftliche Einrichtungen sowie Einzelpersonen und Schulklassen.

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Projekte nachgeordneter Dienststellen (Schulen, Forschungseinrichtungen) des BMLUK sowie vom BMLUK geförderte Projekte.

5. Auszeichnungskategorien

Der Staatspreis Wald 2026 umfasst acht Kategorien, die die Vielfalt des österreichischen Waldsektors widerspiegeln:

  • Nachhaltige Waldbewirtschaftung
  • Klimaangepasste Waldbewirtschaftung
  • Schutzwaldmanagement
  • Wald-Wild-Management
  • Innovation
  • Jugend
  • Öffentlichkeitsarbeit (neu seit 2026)
  • Bioenergie (neu seit 2026)

6. Jury

Für die Auswahl der Preisträger:innen innerhalb der einzelnen Auszeichnungskategorien agiert jeweils eine Fachjury, die aus anerkannten Expert:innen aus Forschung und Praxis besteht. Die ehrenamtlich arbeitende Jury erarbeitet ihre Entscheidung anhand eines vorab erstellten Beurteilungskataloges. Sie hat die Gründe für die Vergabe der Platzierungen schriftlich festzuhalten.

Die Entscheidungen der einzelnen Fachjurys werden durch ein Entscheidungsgremium, deren Mitglieder die wesentlichen Stakeholder des Waldsektors in Österreich repräsentieren, bestätigt.

7. Einreichung

Die Einreichung zum österreichischen Staatspreis Wald 2026 erfolgt elektronisch auf der Seite des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft.
Die Einreichfrist startet mit 1. Jänner 2026 und endet mit 15. März 2026.

8. Dotierung

Die Preisträger:innen des Staatspreises Wald 2026 erhalten eine vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft persönlich unterzeichnete Urkunde, eine eigens gestaltete Trophäe sowie einen Sachpreis.

9. Preisverleihung

Die öffentliche Präsentation der ausgezeichneten Projekte und die feierliche Überreichung der Preise durch den Forstwirtschaftsminister erfolgt im Rahmen einer Festveranstaltung voraussichtlich im Herbst 2026.

10. Sonstige Wettbewerbsbedingungen

Die Teilnehmer:innen verpflichten sich zur Überlassung der Unterlagen zum Zwecke der Präsentation sowie zur Bereitstellung gegebenenfalls weiterer, zur Bewertung notwendiger Unterlagen.

Projektunterlagen können ohne gesonderte Zustimmung der Teilnehmer:innen veröffentlicht werden (Presseaussendungen). Für das abgegebene Bildmaterial müssen die Veröffentlichungsrechte geklärt sein und die Fotograf:innen genannt werden.