Neue Abfallverbringungsverordnung (EU) 1157/2024

Mit 30. April 2024 wurde im Amtsblatt der EU die Verordnung (EU) 1157/2024 veröffentlicht, welche die Abfallverbringung in der EU und darüber hinaus neu regelt. Neben dem Umwelt- und Gesundheits-schutz sind vor allem die nachhaltige Bewirtschaftung der Ressource Abfall und die Förderung der Kreislaufwirtschaft zentrale Ziele der Verordnung.
Ab dem 21. Mai 2026 ersetzt sie die derzeit (noch) geltende EG-VerbringungsV 1013/2006 vollständig.
Bis dahin sind weitgehend die Bestimmungen der bisherigen EG-VerbringungsV 1013/2006 anzuwenden. Die Muster und Vorlagen des Ministeriums können nach wie vor verwendet werden. Artikel 85 der neuen EU-VerbringungsV 1157/2024 enthält folgende Übergangsfristen:
- Bis zum 21. Mai 2026 gelten im Wesentlichen weiterhin die Bestimmungen der EG-VerbringungsV 1013/2006.
- Notifizierungen, für die die Behörde am Bestimmungsort vor dem 21. Mai 2026 die Empfangsbestätigung übermittelt hat, sind nach den Bestimmungen der bisherigen EG-VerbringungsV 1013/2006 abzuschließen.
- Verbringungen, denen gemäß Artikel 9 EG-VerbringungsV 1013/2006 zugestimmt wurde, behalten auch nach dem 21. Mai 2026 ihre Gültigkeit. Die (endgültige) Behandlung der verbrachten Abfälle muss jedoch bis längstens 21. Mai 2027 abgeschlossen sein.
- Vorabzustimmungen gemäß Artikel 14 EG-VerbringungsV 1013/2006 i. V. m. § 71a AWG 2002 verlieren spätestens mit 20. Mai 2029 ihre Gültigkeit.
- Verbringungen zu einer Anlage mit Vorabzustimmung, denen gemäß Artikel 9 EG-VerbringungsV 1013/2006 zugestimmt wurde, müssen bis längstens 21. Mai 2029 abgeschlossen sein.
- Ab 21. Mai 2026 ist die neue EU-VerbringungsV 1157/2024 vollinhaltlich auf Neuanträge für Verbringungen anzuwenden. Die EU-VerbringungsV 1157/2024 ist auch auf Anträge anzuwenden, die vor dem 21. Mai 2026 gestellt wurden, wenn vor dem 21. Mai 2026 keine Empfangsbestätigung der Bestimmungsortbehörde vorliegt.
Sicherheitsleistung – neues Berechnungstool
Mit der Umsetzung der EU-VerbringungsV 1157/2024 wird in Österreich auch die Bestimmung der Höhe von Sicherheitsleistungen oder entsprechenden Versicherungen erleichtert. Künftig soll dies bereits vor Antragsstellung über ein auf der Homepage des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft verfügbares Berechnungstool möglich sein.
Details und aktualisierte Muster
Ab Herbst 2025 werden zum Thema Abfallverbringung ausführlichere Informationen sowie aktualisierte Muster und Vorlagen auf der Website des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft zur Verfügung stehen.