Seit 1. Jänner 2025 gelten für die Verbringung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (EAG) in- und außerhalb der EU neue Regeln (delegierte Verordnungen (EU) 2024/3229 und (EU) 2024/3230). Beide Verordnungen zielen darauf ab, die EU-Vorschriften mit den internationalen Standards des Basler Übereinkommens in Einklang zu bringen.
Seit 1. Jänner 2022 besteht für bestimmte vermischte, vermengte oder durch Zumischung anderer Sachen oder Stoffe vorbehandelte Abfälle nach Österreich zum Zweck der Deponierung oder zum Zweck der Verfestigung, Stabilisierung oder Immobilisierung vor der Deponierung ein Importverbot (§ 69 Absatz 7c AWG 2002 idF BGBl. I Nr. 2021/200).
Mit 30. April 2024 wurde im Amtsblatt der EU die Verordnung (EU) 1157/2024 veröffentlicht, welche die Abfallverbringung in der EU und darüber hinaus neu regelt. Neben dem Umwelt- und Gesundheits-schutz sind vor allem die nachhaltige Bewirtschaftung der Ressource Abfall und die Förderung der Kreislaufwirtschaft zentrale Ziele der Verordnung.
Abfalltransporteure, die in Österreich tätig werden, haben sich seit dem 1. Jänner 2022 vor Aufnahme der Tätigkeit elektronisch über das EDM-Portal zu registrieren.
Die grenzüberschreitende Verbringung von Schlacken aus der Eisen- und Stahlproduktion in die Tschechische Republik unterliegt mit 1. Juli 2023 der Notifizierungspflicht gemäß EG-VerbringungsV.
Neue Notifizierungsanträge für Verbringungen aus Österreich (Exporte, Deutsches Eck) müssen seit 1. März 2022 online ausgefüllt und an das Umweltministerium über die EDM-Anwendung „eVerbringung“ übermittelt werden (§ 67 Absatz 1 AWG 2002 idF BGBl. I Nr. 2021/200).
Seit 1. Jänner 2023 müssen bestimmte Transporte von Abfällen per Bahn (oder durch andere Verkehrsmittel mit gleichwertigem oder geringerem Schadstoff- oder Treibhausgaspotenzial, wie etwa Antrieb mittels Brennstoffzelle oder Elektromotor) erfolgen.