Bekanntmachung BGBl. II Nr. 57/2007: Bekanntmachung über die Veröffentlichung der Bezugsnummern der Normen im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle (CELEX-Nr.: 31994L0062).
Ausnahme der Schwermetallgrenzwerte für Glasverpackungen
Ausnahme der Schwermetallgrenzwerte
Mit der Verordnung wird die Festlegung von Anteilen der Haushaltsverpackungen und der gewerblichen Verpackungen geregelt.
Diese Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen und bestimmten Warenresten legt für Verpackungen eine Teilnahme an einem genehmigten Sammel- und Verwertungssystem fest.