Sammel- und Verwertungssysteme

Die gemäß der Verpackungsverordnung (VerpackVO 2014) und dem Abfallwirtschaftsgesetz eingerichteten und genehmigten Sammel- und Verwertungssysteme für Verpackungen übernehmen gegen Entrichtung einer Gebühr die ansonsten die Hersteller, Importeure, Abpacker und Versandhändler von Verpackungen oder verpackten Waren treffende Pflichten.