Hitzeschutz: Klimawandelanpassung, Sanierungsmaßnahmen und weitere Aktivitäten des BMLUK

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Die Bundesregierung hat beschlossen den Weg für vereinfachte Hitzeschutzmaßnahmen im Gebäudebereich zu erleichtern. Das BMLUK begleitet diesen Schritt mit einem breiten Bündel an Maßnahmen – von der Klimawandelanpassung über die thermische Sanierung bis zu strategischen Rahmenwerken für die langfristige Reduktion von Treibhausgasemissionen.

Ziel ist, Kühlung im Sommer und Wärme im Winter für alle leistbar zu machen.

Der Sommer in Österreich wird heißer, Hitzeperioden länger. Diese Entwicklung stellt die Bevölkerung in Österreich vor neue Herausforderungen: Viele Wohnhäuser verfügen bislang nicht über ausreichenden Schutz vor Überhitzung Effektiv gegen Überhitzung können etwa Beschattungsvorrichtungen, Begrünungen, Außendämmung, Klimaanlagen oder andere technische Lösungen sein.

Rechtliche Hürden für Hitzeschutz werden abgebaut

Nach derzeitiger Rechtslage ist es für Mieter:innen und Wohnungseigentümer:innen bislang oft schwierig, Hitzeschutzmaßnahmen wie Vorrichtungen zur Kühlung oder Beschattung, umzusetzen.

Die Bundesregierung greift daher jetzt ein: Diese Hürden werden abgebaut, so dass sowohl Mieter:innen als auch Wohnungseigentümer:innen die Durchführung von Hitzeschutzmaßnahmen leichter gegenüber ihren Vermieter:innen oder gegenüber den Miteigentümer:innen durchsetzen können. Bis zum Herbst erarbeitet das Wohnministerium gemeinsam mit dem Bundesministerium für Justiz einen entsprechenden Gesetzesentwurf. Das BMLUK bringt sich hier aktiv ein, um Klimawandelanpassung und Klimaschutz darin zu verankern.

Bundesminister Norbert Totschnig:

„Mit dem heutigen Beschluss bringen wir gemeinsam wirksame Maßnahmen für niedrigere Temperaturen in den Wohnungen auf den Weg. Hitzeschutzmaßnahmen können künftig einfacher und rascher umgesetzt werden. Wir erleichtern damit auch die thermisch-energetische Sanierung, denn gut gedämmte Gebäude reduzieren im Sommer das Aufheizen der Räume, sodass es länger kühl bleibt. Außerdem werden künftig die Hürden für den Einbau klimafreundlicher Heizsysteme wie beispielweise Wärmepumpen gesenkt, von denen einige auch kühlen können. Nachdem wir im Doppelbudget die Mittel für die thermisch-energetische Sanierung und den Heizkesseltausch sichergestellt haben, verbessern wir nun auch die Rahmenbedingungen für die Umsetzung.“

BMLUK unterstützt Maßnahmen und setzt auf Klimaschutz und Klimawandelanpassung

Ziel der Bundesregierung und des BMLUK ist es, nachteilige Auswirkungen des Klimawandels auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft möglichst zu vermeiden und sich ergebende Chancen zu nutzen. Auf strategischer Ebene bilden u.a. die Österreichische Strategie zur Anpassung an den Klimawandel und die Biodiversitäts-Strategie Österreich 2030+ den Rahmen. Auf den Boden gebracht werden diese durch operative Instrumente, wie das KLAR!-Programm, Hitzekarte auf der Naturgefahrenkarte HORA, den Vorsorgecheck Naturgefahren, das KLAR!-Programm sowie weitere Programme des Klima- und Energiefonds.

Zudem setzt das BMLUK auch bei der Sanierung an: Hitzeschutzmaßnahmen werden im Rahmen der thermischen Sanierung (UFI) gefördert, eine Weiterentwicklung ist in Ausarbeitung. Im Doppelbudget 2027-2028 wurden zudem Mittel für thermisch-energetische Sanierung und Heizkesseltausch sichergestellt. Mittel- und langfristig sollen ein neues Klimagesetz, der Biodiversitätsfonds sowie die Umsetzung der Wiederherstellungsverordnung die Klimawandelanpassung strukturell absichern. Die Wiederherstellung von Ökosystemen und Stärkung der Resilienz der Natur leisten wichtige Beiträge zur Anpassung an geänderte Umweltbedingungen. Intakte, artenreiche Lebensräume puffern Wetterextreme wie Hitze ab, schützen Menschen und sichern unsere Lebensgrundlagen.