Förderung für Energiemanagement in KMU – Ende der Einreichmöglichkeit mit 30.6.2025

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Das Bundesministerium unterstützt österreichische kleine und mittlere Unternehmen (KMU) am Weg in die Energiezukunft.

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) unterstützt österreichische kleine und mittlere Unternehmen (KMU) am Weg in die Energiezukunft. Die Förderung für Energiemanagementsysteme in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ist mit 30. Juni 2025 ausgelaufen. Abgewickelt wurde die Förderung durch die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws).

Einführung eines Energiemanagement-Systems

Die Förderung richtete sich an die rund 300.000 österreichischen KMU, das sind Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten. Diese sollten dabei unterstützt werden einen auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Einstieg in das Energiemanagement zu finden und nachhaltig Know-how zum Thema Energie im Unternehmen aufzubauen. Energiemanagement bietet KMU die Chance den Energieverbrauch im eigenen Betrieb systematisch aufzuspüren und – wo möglich – dauerhaft zu reduzieren. Damit setzen kleine und mittlere Unternehmen einen wichtigen Schritt um sich auch flexibel und aktiv am Energiemarkt zu beteiligen. Dies stärkt die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens, des Wirtschaftsstandorts Österreich und leistet gleichzeitig einen Beitrag zum Erreichen der Klima- und Energieziele.

Was wurde gefördert?

Konkret gefördert wurden externe Beratungsleistungen zur Erstellung eines Energiemanagementsystems, Zertifizierungskosten, Investitionskosten, sowie zusätzliche Schulungskosten. Auch Aufrüstungen vorhandener Energiemanagementsysteme, zum Beispiel vom Standard ISO 14.001 auf die neue Norm ISO 50.001, waren förderbar. Der Fördersatz betrug bis zu 50 Prozent beziehungsweise maximal 50.000 Euro pro Fördernehmer oder -nehmerin waren förderbar. Interessierte konnten ihre Anträge direkt bei der Abwicklungsstelle aws einreichen: website der aws.

Titelbild der Zuschussförderungs-Richtlinie

Richtlinie für eine Zuschussförderung

Die Förderung basierte auf folgender Richtlinie:

Richtlinie für eine Zuschussförderung zur Einrichtung von Energiemanagementsystemen (EnMS) in KMU

Evaluierung des Förderprogramms

Im Zeitraum vom September 2023 bis Jänner 2024 wurde das Programm unter anderem hinsichtlich seiner Relevanz, Wirkung und Effektivität evaluiert und Fördernehmer:innen zu ihrer Wahrnehmung zum Programm interviewt. Die Evaluierung stellte unter anderem fest, dass die Implementierung von EnMS von Unternehmen als eine kosteneffektive Maßnahme zur wirksamen Reduktion des Energieverbrauchs wahrgenommen wird. Auch wurde aufgrund der Evaluierungsergebnisse zudem die Möglichkeit der Förderung der Implementierung des auf KMU zugeschnittene Energiemanagementsystems nach Norm ISO 50005 aufgenommen. So sollte bis Ende der Programmlaufzeit 2025 die Einführung eines Energiemanagementsystems für Unternehmen noch leichter gemacht werden.
Bericht zur Evaluierung des Förderprogramms zur Einrichtung von Energiemanagementsystemen in KMU (kmuforschung.ac.at)

Kontakt

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz,
Regionen und Wasserwirtschaft
Abteilung VI/7 Förderinstrumente für Klima und Umwelt
E-Mail: vi-7@bmluk.gv.at