EAG Evaluierungsbericht 2024

gemäß § 91 Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben (§ 91 EAG) ist das mit dem EAG geschaffene Fördersystem für den Ausbau erneuerbarer Energien unter Heranziehung externer Fachexpert:innen drei Jahre nach dessen Inkrafttreten zu evaluieren und das Ergebnis der Evaluierung dem Nationalrat vorzulegen. Neben den Erfahrungen mit dem Fördersystem sind hierbei auch Energiegemeinschaften sowie langfristige Verträge über den Bezug von erneuerbarem Strom zu betrachten.
Für die Evaluierung des EAG wurde im Februar 2024 die Österreichische Energieagentur (Austrian Energy Agency – AEA) vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) beauftragt. Die Ergebnisse der Evaluierung werden im vorliegenden Bericht dargestellt.