Recht
Informationen zu den rechtlichen Grundlagen der Umweltförderung finden Sie hier.
Umweltförderungsgesetz (UFG)
Das Umweltförderungsgesetz (UFG) ist ein breit aufgestelltes Grundsatzgesetz zur Förderung von Umwelt und Klimaschutzmaßnahmen. Dazu bietet es die Möglichkeit auch zukünftige Themen abzuschätzen und durch Förderungen Pioniere von Umwelt- und Klimaschutztechnologieanwendungen unterstützen zu können.
Eine wesentliche Weiterentwicklung des UFG war, dass man 1993 mit sehr klar definierten Zielgruppen begonnen hat und sich im Laufe der Jahre auch das Anwenderfeld erweitert hat. Dort, wo freiwillige Maßnahmen gesetzt werden, soll der Staat auch diese Investitionen unterstützen.
Das Leitprinzip der heutigen Klima- und Umweltschutzförderungen ist die Unterstützung von Betrieben, Gemeinden und Vereinen sowie Privatpersonen bei der Umsetzung von Klima- und Umweltschutzmaßnahmen, deren Wirkung die vorgegebenen gesetzlichen Verpflichtungen erheblich übersteigt.
Das Umweltförderung ist das zentrale Förderungsinstrument des Bundes, wenn es um die Bekämpfung der Klimakrise, den Schutz der Umwelt und der natürlichen Ressourcen geht. Mit der Umweltförderung werden Investitionen am Standort Österreich unterstützt, wodurch Arbeitsplätze geschaffen und Wertschöpfung generiert wird.
Seit dem Jahr 2000 wurde auch der Klimaschutz als Förderungsgegenstand festgelegt und die Umweltförderung im Inland fördert heute zu ca. 95 % Maßnahmen zur Treibhausgasreduktion.
Im UFG sind die unterschiedlichen Förderungsbereiche in eigenen Kapiteln, mit eigenen Budgets, Förderungsrichtlinien und Abwicklungsmethoden dargestellt. Die Förderungsbereiche sind die Wasserwirtschaft, die Umweltförderung im Inland, die Sanierungsoffensive, die klimafreundliche Fernwärme, die Altlastensanierung, die internationale Klimafinanzierung, der Biodiversitätsfonds und die Kreislaufwirtschaft.
Heizungsumstiegs-Zweckzuschussgesetz (HeUZG)
Das Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss an die Länder für die Jahre 2024 und 2025 zur Beibehaltung der Förderung für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen und für Zwecke der thermisch-energetischen Sanierung zielt darauf ab, die Länder bei der Aufrechterhaltung oder Anhebung der Höhe der eingesetzten Landesmittel für die einschlägigen Förderungen für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen und für Zwecke der thermisch-energetischen Sanierung zu unterstützen (§ 6 Absatz 2f Z 1b Umweltförderungsgesetz (→ RIS)).
Achtung
Die Länder haben den Zweckzuschuss bis 31. März des jeweiligen Jahres zu beantragen. Im Antrag ist zu bestätigen, dass die Voraussetzung gemäß § 3 HeUZG bis zum Tag der Antragstellung erfüllt wurde. Weitere Details finden Sie im HeUZG in der geltenden Fassung (→ RIS) sowie in den Erläuterungen zum Gesetz. (→ parlament.gv.at).
Die Höhe des Zweckzuschusses basiert auf der Bevölkerungszahl (gemäß § 2 Absatz 2 Heizungsumstiegs-Zweckzuschussgesetz (→ RIS) und § 11 Absatz 8 Finanzausgleichsgesetz 2024 (→ RIS). Weitere Details dazu finden Sie in den Unterlagen zum Finanzausgleich (→ BMF).
Die Länder haben dem Bund über die Verwendung der Zweckzuschüsse bis 30. Juni 2026 zu berichten.
Diese Berichte der Bundesländer werden auf den Seiten des BMLUK veröffentlicht.
Burgenland
Laut Bericht des Landes Burgenland gemäß § 5 Abs. 2 HeUZG vom 9.6.2026 hat das Land Burgenland folgende Zweckzuschüsse gemäß HeUZG erhalten:
- Zweckzuschuss 2024: € 1.657.634,00
- Zweckzuschuss 2025: € 1.651.027,37
Die Verwendung der Zweckzuschüsse für das Jahr 2024 und 2025 erfolgte ausschließlich zur
Finanzierung der Förderungen für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen und für Zwecke der thermisch-energetischen Sanierung im Sinne des § 6 Abs. 2f Z 1b UFG.
Download: Bericht Burgenland HeUZG (PDF, 222 KB)
Kärnten
Laut Bericht des Landes Kärnten gemäß § 5 Abs. 2 HeUZG vom 25.6.2026 hat das Land Kärnten folgende Zweckzuschüsse gemäß HeUZG erhalten:
- Zweckzuschuss 2024: € 3.129.311,50
- Zweckzuschuss 2025: € 3.114.298,50
Die Verwendung der Zweckzuschüsse für das Jahr 2024 und 2025 erfolgte ausschließlich zur Finanzierung der Förderungen für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen und für Zwecke der thermisch-energetischen Sanierung im Sinne des § 6 Abs. 2f Z 1b UFG.
Download: Bericht Kärnten HeUZG (PDF, 258 KB)
Niederösterreich
Laut Bericht des Landes Niederösterreich gemäß § 5 Abs. 2 HeUZG vom 24.6.2026 hat das Land Niederösterreich folgende Zweckzuschüsse gemäß HeUZG erhalten:
- Zweckzuschuss 2024: € 9.449.073,50
- Zweckzuschuss 2025: € 9.420.156,06
Die Verwendung der Zweckzuschüsse für das Jahr 2024 und 2025 erfolgte ausschließlich zur Finanzierung der Förderungen für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen und für Zwecke der thermisch-energetischen Sanierung im Sinne des § 6 Abs. 2f Z 1b UFG.
Download: Bericht NÖ HeUZG (PDF, 127 KB)
Oberösterreich
Laut Bericht des Landes Oberösterreich gemäß § 5 Abs. 2 HeUZG vom 19.5.2026 hat das Land Oberösterreich folgende Zweckzuschüsse gemäß HeUZG erhalten:
- Zweckzuschuss 2024: € 8.371.801,00
- Zweckzuschuss 2025: € 8.362.075,25
Die Verwendung der Zweckzuschüsse für das Jahr 2024 und 2025 erfolgte ausschließlich zur Finanzierung der Förderungen für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen und für Zwecke der thermisch-energetischen Sanierung im Sinne des § 6 Abs. 2f Z 1b UFG.
Download: Bericht OÖ HeUZG (PDF, 321 KB)
Salzburg
Laut Bericht des Landes Salzburg gemäß § 5 Abs. 2 HeUZG vom 24.6.2026 hat das Land Salzburg folgende Zweckzuschüsse gemäß HeUZG erhalten:
- Zweckzuschuss 2024: € 3.120.267,64
- Zweckzuschuss 2025: € 3.120.267,64
Die Verwendung der Zweckzuschüsse für das Jahr 2024 und 2025 erfolgte ausschließlich zur Finanzierung der Förderungen für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen und für Zwecke der thermisch-energetischen Sanierung im Sinne des § 6 Abs. 2f Z 1b UFG.
Download: Bericht Salzburg HeUZG (PDF, 160 KB)
Steiermark
Laut Bericht des Landes Steiermark gemäß § 5 Abs. 2 HeUZG vom 29.6.2026 hat das Land Steiermark folgende Zweckzuschüsse gemäß HeUZG erhalten:
- Zweckzuschuss 2024: € 6.952.641,00
- Zweckzuschuss 2025: € 6.937.086,11
Die Verwendung der Zweckzuschüsse für das Jahr 2024 und 2025 erfolgte ausschließlich zur Finanzierung der Förderungen für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen und für Zwecke der thermisch-energetischen Sanierung im Sinne des § 6 Abs. 2f Z 1b UFG.
Download: Bericht Steiermark HeUZG (PDF, 112 KB)
Tirol
Laut Bericht des Landes Tirol gemäß § 5 Abs. 2 HeUZG vom 26.5.2026 hat das Land Tirol folgende Zweckzuschüsse gemäß HeUZG erhalten:
- Zweckzuschuss 2024: € 4.237.538,50
- Zweckzuschuss 2025: € 4.235.919,74
Die Verwendung der Zweckzuschüsse für das Jahr 2024 und 2025 erfolgte ausschließlich zur Finanzierung der Förderungen für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen und für Zwecke der thermisch-energetischen Sanierung im Sinne des § 6 Abs. 2f Z 1b UFG.
Download: Bericht Tirol HeUZG (PDF, 256 KB)
Vorarlberg
Laut Bericht des Landes Vorarlberg gemäß § 5 Abs. 2 HeUZG vom 7.5.2026 hat das Land Vorarlberg folgende Zweckzuschüsse gemäß HeUZG erhalten:
- Zweckzuschuss 2024: € 2.231.504,00
- Zweckzuschuss 2025: € 2.238.683,03
Die Verwendung der Zweckzuschüsse für das Jahr 2024 und 2025 erfolgte ausschließlich zur Finanzierung der Förderungen für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen und für Zwecke der thermisch-energetischen Sanierung im Sinne des § 6 Abs. 2f Z 1b UFG.
Download: Bericht Vorarlberg HeUZG (PDF, 197 KB)
Wien
Laut Bericht des Landes Wien gemäß § 5 Abs. 2 HeUZG vom 9.6.2026 hat das Land Wien folgende Zweckzuschüsse gemäß HeUZG erhalten:
- Zweckzuschuss 2024: € 10.848.237,00
- Zweckzuschuss 2025: € 10.920.485,81
Die Verwendung der Zweckzuschüsse für das Jahr 2024 und 2025 erfolgte ausschließlich zur Finanzierung der Förderungen für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen und für Zwecke der thermisch-energetischen Sanierung im Sinne des § 6 Abs. 2f Z 1b UFG.
Download: Bericht Wien HeUZG (PDF, 668 KB)
Kontakt
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