Biodiversität in Österreich
Österreich weist aufgrund seiner geographischen und naturräumlichen Gegebenheiten ein enorm hohes Spektrum an Lebensräumen und Arten auf und zählt zu den artenreichsten Ländern in Europa.
Biodiversität in Österreich
Österreich weist aufgrund seiner geographischen und naturräumlichen Gegebenheiten ein enorm hohes Spektrum an Lebensräumen und Arten auf und zählt zu den artenreichsten Ländern in Europa. Circa 67.000 Arten insgesamt, darunter ungefähr 45.000 Tierarten (dazu zählen circa 93 Säugetierarten, circa 37.150 Insektenarten), 3.000 Farn und Blütenpflanzen kommen in Österreich vor. Nach Schätzungen beheimatet der europäische Kontinent insgesamt circa 200.000 Tier- und Pflanzenarten.
Gemäß Roten Listen sind in Österreich 27 Prozent der Säugetiere, 27 Prozent der Vögel, 60 Prozent der Kriechtiere und Lurche gefährdet. Bei den Farn- und Blütenpflanzen sind circa 33 Prozent gefährdet. Die Rote Liste gefährdeter Biotope zeigt die Gefährdung von Lebensräumen auf. 57 Prozent der insgesamt 93 Waldbiotoptypen werden als gefährdet eingestuft. Bei den Grünlandbiotoptypen sind 90 Prozent der in Österreich vorkommenden 61 Typen einer Gefährdungskategorie zugeordnet.
Die Situation in Österreich ist vergleichbar mit allen anderen Ländern in der Europäischen Union (EU). Die EU hat über die Hälfte ihrer Feuchtgebiete verloren, mehr als 40 Prozent der Säugetiere, 25 Prozent der Vögel, 45 Prozent der Schmetterlinge, 30 Prozent der Amphibien und mehr als die Hälfte der Süßwasserfische sind bedroht.
Die Arten- und Lebensraumvielfalt in Österreich ist starkem Druck ausgesetzt. Ursachen der Biodiversitätsverluste sind unter anderem Flächennutzung (Versiegelung) infolge zunehmender Bevölkerungsdichte, Industrialisierung und Infrastruktureinrichtungen (zum Beispiel Straßen), Fragmentierung und Zerstörung von Lebensräumen, der Klimawandel aber auch Lichtemissionen.
Nationale Biodiversitäts-Strategie
Als Vertragspartei des Übereinkommens über die biologische Vielfalt ist Österreich verpflichtet, eine nationale Strategie zur Umsetzung des Übereinkommens festzulegen. 1998 wurde die erste Strategie von der Nationalen Biodiversitäts-Kommission beschlossen und dem Ministerrat zur Kenntnisnahme vorgelegt. Zentrale Prinzipien sind die Integration des Biodiversitätsschutzes in alle relevanten Politikbereiche sowie eine koordinierte Vorgansweise beim Natur- und Artenschutz sicherzustellen. 2005 wurde die Strategie aktualisiert und weiterentwickelt. Die Strategie enthält Ziele und Maßnahmen zu allen relevanten Politikbereichen des Biodiversitätsschutzes: Natur- und Artenschutz, Land- und Forstwirtschaft, Industrie, Verkehr, Tourismus, Entwicklungszusammenarbeit, et cetera .
Zur Nationalen Biodiversitätsstrategie
Im Februar 2026 wurde in diesem Kontext der 7. Nationalbericht zur nationalen Umsetzung der Vorgaben des Übereinkommens der CBD übermittelt.
EU-Strategie biologische Vielfalt
Ziel der von der Europäischen Kommission am 3. Mai 2011 vorgelegten neuen EU Biodiversitäts-Strategie ist es, den Zustand der Biodiversität in Europa innerhalb der nächsten zehn Jahre zu verbessern und die Vielfalt zu schützen. Ausgehend von der beim Rat der Europäischen Union im März 2011 verabschiedeten Zielsetzung sowie Vision, bis 2020 die Biodiversitätsverluste in der EU einzudämmen und bis 2050 die Ökosystemleistungen zu schützen, aufzuwerten und wiederherzustellen wurden sechs Hauptziele für den Biodiversitätsschutz definiert.
Diese sechs Ziele
- sind auf die Bekämpfung der Hauptursachen der Biodiversitätsverluste ausgerichtet,
- sollen zur Reduktion der Gefährdung der Biodiversität beitragen
- und die Verankerung der Biodiversitäts-Ziele in wichtigen Politikbereichen vorantreiben.
Die sechs Hauptziele beziehen sich auf
- die vollständige Umsetzung der bestehenden EU-Naturschutzvorschriften und des Natura 2000 Schutzgebiets-Netzwerks,
- die Verbesserung und Wiederherstellung von Ökosystemen und Ökosystemleistungen, insbesondere durch verstärkten Einsatz grüner Infrastrukturen,
- die Sicherstellung der Nachhaltigkeit der land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeiten,
- die Erhaltung und Schutz der Fischbestände in der EU,
- die Bekämpfung invasiver Arten sowie
- die Verstärkung des EU-Beitrags zur Bekämpfung der globalen Biodiversitäts-Verluste.
Kunming-Global Biodiversity Framework
Als Nachfolger der 2020 ausgelaufenen Aichi-Targets wurde bei der COP15 im Jahr 2022 in Montreal, Kanada, das „Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework“ (KM-GBF) beschlossen. Das Rahmenwerk enthält Ziele bis 2050 zur Erreichung der globalen Vision einer Welt die im Einklang mit der Natur lebt und die Mission für 2030 „[…] den Verlust der biologischen Vielfalt zu stoppen und umzukehren […]“. Weiter Beschlüsse betrafen einen Plan zur Sicherung der Rechte von indigenen Völkern sowie ihres Beitrages zum Naturschutz oder Finanzierung für Biodiversität.