Betriebe mit Sikawild: bitte melden!

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Seit August 2025 steht Sikawild auf der EU Liste der gebietsfremden invasiven Arten, da diese gemäß Risikobewertung eine Gefahr für die heimische Biodiversität darstellen.
Damit ist es – nach einer Übergangszeit von zwei Jahren nicht mehr erlaubt diese Art zu halten, zu züchten, in den Verkehr oder Handel zu bringen.
 

Sikawild stammt ursprünglich aus Ostasien und wurde im 19. Jahrhundert in Europa eingeführt. In Österreich wurde die erste Sikawild-Kolonie bereits seit 1907 in Niederösterreich etabliert.

Der weitaus größte Teil der Sikahirsche in Österreich wird in landwirtschaftlichen Gehegen gehalten – zur Fleischproduktion oder als Wildparks. Es gibt nur zwei kleinere freilebende Sikawild-Populationen nahe der Donau-Auen.

Laut Bundesverband der Wildtierhalter gibt es derzeit in Österreich ca. 250 Betriebe die auch Sikawild halten. Dies betrifft ca. 6000 bis 7000 Tiere. Wobei die Mehrheit dieser Betriebe auch Rot- sowie Damwild hält.

Für diese, meist familiengeführten Betriebe ist die Haltung von Sikawild in wirtschaftlicher aber auch sozialer Hinsicht wichtig. Auch die volkswirtschaftliche Relevanz dieser Tierhaltung ist hoch – sie liegt im zweistelligen Millionenbereich.

Seit August 2025 steht Sikawild auf der EU Liste der gebietsfremden invasiven Arten, da diese gemäß Risikobewertung eine Gefahr für die heimische Biodiversität darstellen (zum Beispiel durch Hybridisierung mit Rotwild, Übertragung von Schädlingen, Schäden an Kulturen).

Damit ist es – nach einer Übergangszeit von zwei Jahren nicht mehr erlaubt diese Art zu halten, zu züchten, in den Verkehr oder Handel zu bringen.

Besitzer von gelisteten Arten, die als nichtgewerbliche Heimtiere gehalten werden, können diese bis zu ihrem Tod behalten. Sie müssen jedoch dafür sorgen, dass die Tiere sich nicht vermehren und auch nicht entkommen.

Für kommerzielle Halter gilt eine Übergansfrist von bis zu zwei Jahren (das heißt August 2027), sofern die Tiere vor Inkrafttreten der Liste erworben wurden.

Ausnahmegenehmigungen sind möglich für Zwecke der ex-situ Haltung (zum Beispiel Zoos) und Forschung beziehungsweise auch im Wege einer Zulassung durch die EU-Kommission für Arten bei denen ein „zwingendes öffentliches Interesse“, einschließlich wirtschaftlicher und sozialer Art vorliegt.

Österreich ist bemüht für die heimischen Sikawild-Halter eine Zulassung zur Weiterführung der Betriebe mit Sikawild zu erhalten.

Der Bundesverband österreichischer Wildhalter hat dazu einen AUFRUF an alle Sikawildhalter gestartet: Für eine Ausnahmebewilligung zur Haltung von Sikawild ist es notwendig alle Betriebe mit Sikawild zu erfassen.

Betriebe mit Sikawild: bitte melden!
 

Aufruf Bundesverband österreichischer Wildhalter an alle Sikawildhalter

Für eine Ausnahmebewilligung zur Haltung von Sikawild ist es notwendig alle Betriebe mit Sikawild zu erfassen. Nähere Informationen dazu:

Sikawild - Bundesverband österreichischer Wildhalter