40 Jahre Tschernobyl
Maßnahmen und Folgen bis heute
Am 26. April 1986 kam es im vierten Block des KKW Tschernobyl in der heutigen Ukraine (damals UdSSR), zu einem schweren Unfall, dem ersten, der auf der internationalen Störfallskala (INES) mit der höchsten Stufe, nämlich 7, bewertet wurde. In Folge der Explosion kam es zu einem Graphitbrand mit einer Freisetzung radioaktiver Stoffe in große Höhen von bis zu 10.000 Meter.
Über 30 Todesfälle stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Nuklearkatastrophe. Die Angaben über Todesfälle aufgrund von Langzeitfolgen durch Strahlenbelastung differieren stark. Hunderttausende Menschen wurden evakuiert und verloren ihr Zuhause und ihre Lebensgrundlage. Ein Sperrgebiet mit einem Radius von 30 Kilometern wurde eingerichtet und besteht heute noch.
Österreich zählte zu den am schwersten betroffenen Staaten Mitteleuropas. Die Katastrophe von Tschernobyl hat deutliche Spuren im Bewusstsein der Bevölkerung hinterlassen. Viele Österreicherinnen und Österreicher fühlten sich in ihrer Entscheidung von 1978 (Volksabstimmung Zwentendorf) gegen die energetische Nutzung der Kernenergie bestätigt.
Als infolge der Öffnung des Eisernen Vorhangs 1989 genauere Informationen zur Katastrophe von Tschernobyl und zu Kernreaktoren in der unmittelbaren Nachbarschaft Österreichs verfügbar wurden und diese als Bedrohung wahrgenommen wurden, hat sich in Österreich eine aktive Anti-Atom-Politik entwickelt. Der gesellschaftliche und parteipolitische Konsens wurde schließlich im Jahr 1999 durch den einstimmigen Beschluss des Nationalrates, das Atomsperrgesetz als Bundesverfassungsgesetz für ein atomfreies Österreich in den Verfassungsrang zu heben, dokumentiert.
Maßnahmen vor Ort – Internationale Hilfe mit österreichischer Beteiligung
Der havarierte Reaktorblock 4 wurde direkt nach der Katastrophe mit Tausenden Tonnen Blei und Sand zugeschüttet, anschließend wurde aus Stahl und Beton eine provisorische Konstruktion (bekannt als Sarkophag) darüber errichtet, um den weiteren Austritt von radioaktivem Material zu verhindern. Da diese Schutzhülle in aller Eile errichtet wurde, war sie nicht für längere Zeiträume ausgelegt und das Dach drohte nach einigen Jahren einzustürzen.
1995 wurde ein "Memorandum of Understanding on the Closure of the Chernobyl Nuclear Power Plant“ (MoU) zwischen den G7-Staaten, der Europäischen Kommission sowie der Ukraine unterzeichnet. Der damalige ukrainische Präsident Kutschma sagte zu, das Atomkraftwerk Tschernobyl bis zum Jahr 2000 abzuschalten, was am 15. Dezember 2000 erfolgte. Als Gegenleistung wurde westliche Unterstützung im Energiebereich und im Bereich der nuklearen Sicherheit, insbesondere bei Maßnahmen zur Überführung des Sarkophags in Tschernobyl in einen umwelttechnisch sicheren Zustand zugesichert.
Im Juni 1997 wurde bei einem G7-Treffen ein Shelter Implementation Plan (SIP) verabschiedet. Zu dessen Finanzierung wurde der Chernobyl Shelter Fund (CSF) bei der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (European Bank for Reconstruction and Development – EBRD) eingerichtet. Die EBRD selbst, die Europäische Kommission und 44 Staaten leisteten finanzielle Beiträge. Wichtigste Maßnahmen waren zunächst die Stabilisierung des bestehenden Sarkophags und dann die Errichtung einer neuen Schutzhülle des “New Safe Confinement (NSC)“, die im Juli 2019 offiziell an die Ukraine übergeben wurde. Die Schutzhülle umschließt den zerstörten Reaktorblock und den alten Sarkophag.
Mit der Erfahrung der eigenen Betroffenheit, aber auch aus Solidarität mit der Ukraine hat sich Österreich von Anbeginn am Chernobyl Shelter Fund (CSF) aktiv beteiligt. Österreich zählt mit einem Beitrag von 13 Millionen Euro an den circa 2 Milliarden Gesamtkosten zu den größeren Gebern unter den kleineren Nicht G7-Staaten.
Das ehemalige Kernkraftwerk Tschernobyl muss nach der Katastrophe 1986 noch immer überwacht werden, auch wenn alle Reaktoren dauerhaft abgeschaltet und die abgebrannten Brennelemente entfernt wurden. Ebenfalls in Tschernobyl befindet sich ein zentrales Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente.
Aufgrund von Trockenheit kommt es in der Sperrzone von Tschernobyl immer wieder zu Waldbränden. Dabei ist es möglich, dass die noch aus dem Reaktorunfall von 1986 stammende Radioaktivität aus dem Boden in die Luft freigesetzt wird. Österreich wäre durch die freigesetzte Radioaktivität nicht gefährdet. Zuletzt kam es im Jahr 2020 zu größeren Waldbränden in der der Sperrzone.
Russischer Angriffskrieg – KKW Tschernobyl
Das ehemalige Kernkraftwerk Tschernobyl wurde am 24. Februar 2022 von russischen Truppen besetzt. Im Zusammenhang mit Kämpfen in der Nähe des ehemaligen Kernkraftwerks gab es Berichte über erhöhte Strahlenwerte. Diese dürften von aufgewirbeltem Staub durchfahrender Militärfahrzeuge stammen. Die erhöhten Strahlenwerte hatten keine Auswirkungen, die über die bestehende Sperrzone hinausgingen.
Ende März 2022 zogen sich die russischen Streitkräfte aus der Sperrzone zurück und diese befindet sich wieder unter Kontrolle der ukrainischen Aufsichtsbehörde. Das automatische Messnetz zur Überwachung der Strahlung in der Sperrzone Tschernobyl ist seit dem 5. Mai 2022 wieder verfügbar.
Seitherkam es am Standort bzw. im Umfeld von Tschernobyl immer wieder zu Kampfhandlungen. So wurde in der Nacht zum 14. Februar 2025 die Schutzhülle ("New Safe Confinement") des stillgelegten KKW Tschernobyl von einer Drohne getroffen und erheblich beschädigt. Durch den Beschuss wurde ein Brand ausgelöst. Die Reparatur der beschädigten Schutzhülle ist mit enormen Kosten verbunden.
Folgen der Katastrophe – Internationale Konventionen und Anstrengungen zur Verbesserung der nuklearen Sicherheit
International führte die Katastrophe von Tschernobyl zu einer Reihe von Konventionen unter den Auspizien der Internationalen Atomenergieorganisation der UN (IAEO). Damit wurde erstmal ein völkerrechtlich verbindliches Regelwerk geschaffen, allerdings freiwillig in der Teilnahme und ohne Sanktionsmechanismen bei Nichteinhaltung.
Noch im Jahr der Katastrophe wurde das internationale Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen und über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder strahlungsbedingten Notfällen abgeschlossen. 1989 wurde die Konvention über den Physischen Schutz von Kernmaterial, und 1998 die Konvention über die Nukleare Sicherheit angenommen. 2001 trat die Konvention über die sichere Behandlung radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente in Kraft. Österreich ist Vertragspartei all dieser Konventionen.
Die Katastrophe von Tschernobyl, aber auch andere Ereignisse in der jüngeren Vergangenheit, wie die Katastrophe von Fukushima, haben dazu geführt, dass erhebliche Anstrengungen zur Verbesserung der nuklearen Sicherheit unternommen wurden; sowohl im Rechtsrahmen, aber auch in den Kernkraftwerken selbst – freilich nicht genug. Das sicherste Kernkraftwerk ist aber immer noch jenes, das gar nicht erst gebaut wird. Weiterhin gilt: Schwere Unfälle in Kernkraftwerken können nicht ausgeschlossen werden. Die Gedenktage sollten mahnend daran erinnern.
Tipp
Weitere Informationen zu 35 Jahre Kernkraftwerksunfall Tschernobyl – Strahlenschutz