Die Nuklearkoordination
Wer wir sind, was wir tun und warum wir es tun.
Im Jahr 1999 beschloss das österreichische Parlament einstimmig das Bundesverfassungsgesetz für ein atomfreies Österreich, das den Bau und Betrieb von Kernkraftwerken verbietet. In Österreich besteht ein breiter politischer und gesellschaftlicher Konsens gegen die Nutzung der Atomkraft.
Österreich lehnt die Energiegewinnung aus Kernkraft aus vielen Gründen ab. Die Nutzung der Kernenergie ist nicht mit den Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung vereinbar und der Ausbau der Kernenergie keine Option für die Bekämpfung des Klimawandels.
Solange es noch Kernkraftwerke gibt, verfolgt Österreich eine dreiteilige Strategie, wobei der Schutz der österreichischen Bevölkerung und der Umwelt im Vordergrund stehen.
- Erstens drängt Österreich auf die ständige Verbesserung der nuklearen Sicherheit.
- Zweitens unterstützt Österreich alle Initiativen und Maßnahmen zur Verbesserung von Transparenz und Partizipation im Nuklearsektor und drängt auf eine faktenbasierte Diskussion beim Thema Kernenergie.
- Drittens setzt sich Österreich für eine Beschränkung von Förderungen für die Kernenergie ein.
Die Nuklearkoordination ist für die Umsetzung der österreichischen Nuklearpolitik zuständig. Die Nuklearkoordination versteht sich in diesem Zusammenhang aber auch als Informationsdrehscheibe und Think Tank der Nuklearpolitik der Bundesregierung.
Im Bereich der Nuklearen Sicherheit ist die Verringerung des nuklearen Risikos für die österreichische Bevölkerung und Umwelt, das von grenznahen kerntechnischen Anlagen ausgeht, vorrangig. Darüber hinaus ist die Nuklearkoordination im Bereich der nuklearen Sicherheit und der Nuklearrechtsentwicklung – sowohl auf internationaler als auch auf europäischer Ebene – sowie im Bereich der energiewirtschaftlichen Kooperation mit Reformstaaten aktiv.
Da Entscheidungen über die Energiepolitik grundsätzlich der nationalen Souveränität unterliegen, drängt Österreich auf bilateraler, europäischer und internationaler Ebene auf höchste Sicherheitsstandards, die kontinuierliche Verbesserung der nuklearen Sicherheit sowie die konsequente Einhaltung des europäischen und internationalen Regelwerks. Wir thematisieren sicherheitsrelevante Fragen und fordern konkrete Maßnahmen ein.
Ein wichtiges Instrument im Sinne der Verbesserung der Nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes sind die bilateralen „Nuklearinformationsabkommen“ mit allen Nachbarstaaten, die Kernkraftwerke betreiben sowie weiteren europäischen Staaten. Diese sehen regelmäßige Treffen zum Informationsaustausch vor und bieten u.a. den rechtlichen Rahmen, Sicherheitsaspekte kerntechnischer Anlagen vertieft zu erörtern..
Auf EU und internationaler Ebene bringt sich Österreich aktiv in alle relevanten Gremien ein (u.a. Ratsarbeitsgruppe Atomfragen, ENSREG, IAEO, OECD NEA , WENRA. Österreich verfolgt auch die Entwicklungen neuer Konzepte, insbesondere von SMR, kritisch und fordert dafür mindestens dieselben Sicherheitsanforderungen wie für bestehende Kernkraftwerke.
Auf EU und internationaler Ebene tritt Österreich auch für die Verbesserung von Transparenz und Partizipation im Nuklearbereich ein. Sie sind eine Qualitätskontrolle für die Nuklearindustrie, die Betreiber und die Behörden und dienen letztlich der Verbesserung der nuklearen Sicherheit. Österreich drängt darüber hinaus auf eine faktenbasierte Diskussion beim Thema Kernenergie.
In all diesen Bereichen ist die Nuklearkoordination aktiv.
In allen Fällen von kerntechnischen Anlagen, die negative Auswirkungen auf Österreich haben könnten, nutzt Österreich alle rechtlichen Möglichkeiten zur Wahrung der österreichischen Sicherheitsinteressen. Deshalb beteiligt sich Österreich grenzüberschreitend an Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) sowie Strategische Umweltprüfung (SUP. Diese umfassen auch Öffentlichkeitsbeteiligungen und bilaterale Konsultationen. Die Nuklearkoordination versteht sich hier als technischer Verfahrensanwalt aller österreichischen Bürgerinnen und Bürger im Hinblick auf Sicherheitsinteressen. In dieser Funktion lässt die Nuklearkoordination umfangreiche technische Expertisen und Fachstellungnahmen erstellen und veröffentlichen. In diesem Zusammenhang tritt Österreich auch für maximale Transparenz und Partizipation ein.
Umfangreiche Informationen zu aktuellen Verfahren, in die sich auch einzelne Bürgerinnen und Bürger sowie Nichtregierungsorganisationen (NGO) einbringen können, finden Sie auf der Website des Umweltbundesamtes.