Zweite periodische Sicherheitsüberprüfung des Forschungsreaktors der TU Wien

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Der TRIGA Mark II Forschungsreaktor wurde einer periodischen Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) unterzogen. Diese Überprüfung ist rechtlich verpflichtend und muss mindestens alle zehn Jahre durchgeführt werden. Dabei wird die Einhaltung der bewilligten Auslegung geprüft und mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit identifiziert.

Hintergrund

Der TRIGA Mark II Forschungsreaktor ist der einzige Forschungsreaktor in Österreich. Er wird von der Technischen Universität Wien (TU Wien) betrieben. In der Vergangenheit gab es zwei weitere Forschungsreaktoren in Graz und im niederösterreichischen Seibersdorf. Beide wurden zu Beginn der 2000er Jahre dekommissioniert und rückgebaut.

Wer in Österreich einen Forschungsreaktor betreibt, muss strenge Sicherheitsvorschriften einhalten. Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) als Aufsichtsbehörde kontrolliert diese und stellt sicher, dass der Forschungsreaktor vorschriftsgemäß betrieben wird.

Die Sicherheitsvorschriften ergeben sich aus dem Strahlenschutzgesetz 2020, der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung 2020 und direkt aus der Betriebsbewilligung des Forschungsreaktors. Auch internationale Standards, welche unter anderem von der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) ausgegeben werden, spielen eine Rolle, da sie grundlegende Prinzipien, Anforderungen und Empfehlungen zur Einhaltung der nuklearen Sicherheit vorgeben.

Was ist eine periodische Sicherheitsüberprüfung?

Ein Instrument zur Überprüfung und Verbesserung der nuklearen Sicherheit eines Forschungsreaktors ist die periodische Sicherheitsüberprüfung. Die Basis bilden die Vorgaben der EU-Richtlinie 2014/87/Euratom zur nuklearen Sicherheit, die im österreichischen Strahlenschutzrecht umgesetzt wurden.

Gemäß dem Strahlenschutzrecht hat der Betreiber eines Forschungsreaktors mindestens alle zehn Jahre eine PSÜ durchzuführen, die der Einhaltung der bewilligten Auslegung und Identifizierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit dient. Die PSÜ hat bestimmte thematische Bereiche zu umfassen, welche in Anlage 12 der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung 2020 angeführt werden.

Ablauf einer periodischen Sicherheitsüberprüfung

Der Ablauf der PSÜ wird durch das Strahlenschutzrecht vorgegeben und gliedert sich neben einer Vorbereitungsphase in zwei weitere Phasen.

In der Vorbereitungsphase werden grundlegende organisatorische Maßnahmen getroffen. Dazu gehören beispielsweise erste Gespräche zwischen der Aufsichtsbehörde und dem Bewilligungsinhaber über den Ablauf und Umfang der Überprüfung.

In der ersten Phase der PSÜ ist eine Selbstbewertung des Bewilligungsinhabers des Forschungsreaktors durchzuführen, welche den Hauptteil der PSÜ darstellt. Dabei sind zumindest die im Strahlenschutzrecht aufgelisteten thematischen Bereiche zu bewerten. Dazu gehören unter anderem der aktuelle Zustand der sicherheitsrelevanten Systeme, Alterungsprozesse im Forschungsreaktor sowie Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten. Am Ende der ersten Phase ist ein bewertender Bericht entsprechend den rechtlichen Anforderungen dem BMLUK als zuständiger Behörde vorzulegen.

In der zweiten Phase erfolgt die Bewertung der Ergebnisse des Überprüfungsberichtes durch die zuständige Behörde mit Hilfe von externen Expert:innen. Letztlich wird mit Bescheid festgestellt, ob die Voraussetzungen für einen Weiterbetrieb des Forschungsreaktors gegeben sind.

Ergebnis der zweiten periodischen Sicherheitsüberprüfung

Im Anschluss an die Durchführung der ersten PSÜ wurden im Zeitraum von 2015 bis 2017 zahlreiche Reaktorkomponenten erneuert und an den Stand der Technik angepasst. Dazu zählte unter anderem die Erneuerung der Reaktorinstrumentierung, die Erneuerung des Primärkreislaufs und der Austausch der Strahlenwarnanlage. Durch die Modernisierungen wurde der Forschungsreaktor auf den neuesten Stand der Technik gebracht.

Im Rahmen der zweiten PSÜ wurde aufgrund der Selbstbewertung der Bewilligungsinhaberin und der Prüfung durch eine externe Expertin festgestellt, dass sich der Forschungsreaktor einem guten technischem Zustand befindet, welcher aufgrund eines umfassenden Prüfprogramms jederzeit einsehbar ist. Änderungen des Zustands und Alterungseffekte werden frühzeitig erkannt, dokumentiert und in einem angemessenen Zeitraum behoben. Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten werden regelmäßig durchgeführt. Aufgrund von klimatologischen Veränderungen sollen jedoch in Zukunft mögliche Auswirkungen von Extremwetterereignissen für den Standort des Forschungsreaktors untersucht werden.

Daher hat der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, als zuständige Aufsichtsbehörde für den Forschungsreaktor im Bereich Strahlenschutz und nukleare Sicherheit, festgestellt, dass die Voraussetzungen für den Weiterbetrieb gegeben sind.

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Kontakt

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, Sektion V – Kreislaufwirtschaft, Chemie und Strahlenschutz
Abteilung 8 – Strahlenschutz
1020 Wien, Untere Donaustraße 11
+43 1 71100 614194
abt-58@bmluk.gv.at