Zweites themenbezogenes Peer Review zum Thema Brandschutz (TPR II)
Der Brandschutz in Österreichs einzigem Forschungsreaktor wurde von nationalen und internationalen Brandschutzexpertinnen und -experten überprüft.
Hintergrund
Aufgrund der Richtlinie 2014/87/Euratom (Nukleare Sicherheitsrichtlinie) (→ EUR-Lex) sind Euratom-Mitgliedstaaten verpflichtet, die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen mindestens alle sechs Jahre anhand eines im Voraus festgelegten Themas zu überprüfen. Diese Verpflichtung wurde im Strahlenschutzgesetz 2020 in nationales Recht umgesetzt.
Die einzige kerntechnische Anlage in Österreich ist ein TRIGA Mark II Forschungsreaktor, der von der Technischen Universität Wien (TU Wien) betrieben wird. Er wird für Ausbildungszwecke, Forschung und Isotopenproduktion verwendet. Der Brandschutz dieser Einrichtung wird daher entsprechend den Vorgaben überprüft.
Österreichischer Nationalbericht zu TPR II
Das BMLUK ist die zuständige Aufsichtsbehörde in strahlenschutzrechtlichen Angelegenheiten und Angelegenheiten nuklearer Sicherheit für diesen Forschungsreaktor. Für den Brandschutz am Forschungsreaktor ist die Stadt Wien die zuständige Behörde. Die im Zuge des Peer Review durchzuführende Selbstbewertung wurde vom BMLUK gemeinsam mit Brandschutzexpertinnen und -experten der Stadt Wien in enger Abstimmung mit der TU Wien als Betreiberin des Forschungsreaktors durchgeführt. Die Ergebnisse der Selbstbewertung wurden im österreichischen Nationalbericht zu TPR II festgehalten, welcher im Herbst 2023 veröffentlicht wurde. Er enthält unter anderem Informationen über Maßnahmen zur Brandverhütung sowie aktiven und passiven Brandschutz.
Selbstbewertung
Im Nationalbericht wird festgehalten, dass der Forschungsreaktor im Bereich Brandschutz kontinuierlich an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik angepasst wird. Im Rahmen von regelmäßigen behördlichen Überprüfungen wird die Wirksamkeit der Brandschutzmaßnahmen überprüft. Die TU Wien sorgt laufend für bauliche und organisatorische Anpassungen, um brandschutztechnisch auf dem Stand der Technik zu bleiben. Auch das Brandschutzkonzept der Betreiberin wird positiv bewertet. Dieses wurde seit der Inbetriebnahme des Forschungsreaktors kontinuierlich verbessert und adaptiert.
Peer Review des Nationalberichts
Im Rahmen von Workshops, welche im Herbst 2024 veranstaltet wurden, hatten internationale Experteninnen und Experten die Möglichkeit Fragen zum Brandschutz des Forschungsreaktors auf Basis des Nationalberichts zu stellen. Im Anschluss wurde für jedes teilnehmende Land ein zusammenfassender Überprüfungsbericht verfasst.
Die einzige Verbesserungsmaßnahme im Überprüfungsbericht für Österreich betraf die Bereitstellung von Brandschutzdecken. Diese sind zwar nicht verpflichtend notwendig, können im Falle eines Brandes jedoch helfen, diesen schnell zu löschen, ohne die herumliegende Infrastruktur durch andere Löschmaßnahmen zu beschädigen.
Nationaler Maßnahmenplan
Der nationale Maßnahmenplan beschreibt, wie auf die Verbesserungsmaßnahmen des Überprüfungsberichts reagiert wurde. Zusammenfassend wurden Brandschutzdecken an den entsprechenden Stellen zur Verfügung gestellt, womit die einzige Verbesserungsmaßnahme abgeschlossen wurde. Der Maßnahmenplan wurde Ende August 2026 an die Europäische Kommission übermittelt.
Tipp
Forschungsreaktor und Teilchenbeschleuniger - Aufsichts- und Bewilligungsbehörde