Zentrales Quellenregister – neues Rollenkonzept 2022
Das Rollenkonzept wurde Dezember 2022 aktualisiert und umgestellt. Seit diesem Zeitpunkt ist der Zugriff auf das Zentrale Quellenregister ausschließlich über neue Benutzerzugänge möglich.
Mit der Umstellung wurde die Registrierung und Stammdatenverwaltung im Rahmen des Zentralen Quellenregisters verbessert. Konkret wurde ermöglicht, dass Bewilligungsinhaberinnen und Bewilligungsinhaber ihre „Standorte von Einrichtungen mit Strahlenquellen“ und die dafür zuständigen Benutzerzugänge direkt verwalten. Dadurch wurden die Wartezeiten bei der Registrierung neuer Benutzer und Benutzerinnen, zum Beispiel für die Einrichtung von Vertreterinnen und Vertretern oder Nachfolgerinnen und Nachfolger für Meldeverantwortliche, beseitigt.
Das neue Rollenkonzept erfordert die Umstellung der Registrierung und Stammdatenverwaltung des Zentralen Quellenregisters. Im Zuge der Umstellung auf das neue Rollenkonzept ist es notwendig, die bisherigen Daten zu migrieren. Die Migration wurde über die bisherigen Meldeverantwortlichen für das Zentrale Quellenregister angestoßen, da diese auch bisher für die Administration dieser Daten zuständig waren.
Migration erfolgt in mehreren Schritten
Schritt 1
Es wird sichergestellt, dass für jede Meldeverantwortliche und jeden Mitverantwortlichen der korrekte Datensatz des zugeordneten Bewilligungsinhaber/der zugeordneten Bewilligungsinhaberin vorliegt. Dazu wird dem/der Meldeverantwortlichen der vorliegende Datensatz zur Kontrolle übermittelt.
- Der/die Meldeverantwortliche kontrolliert den übermittelten Datensatz und übermittelt das Ergebnis bis längstens 25.11.2022 an strahlenregister@bmluk.gv.at.
- Der/die Meldeverantwortliche leitet das beigelegte Informationsschreiben an jene Person bzw. jenes Unternehmen weiter, für die/für das er oder sie die Administration im ZQR durchführt.
Schritt 2
Die Bewilligungsinhaberin oder der Bewilligungshaber hat nun folgende Schritte zu setzen:
- Falls das Unternehmen noch nicht im EDM registriert ist, muss zunächst ein „Hauptbenutzer“, der die Befugnis hat, im Namen des Unternehmens zu agieren, die Registrierung unter edm.gv.at durchführen.
- Falls das Unternehmen aus anderen Gründen im EDM registriert ist (beispielsweise Administration von Abfall, Batterien), so besteht bereits ein „Hauptbenutzer“ und das Unternehmen benötigt keine neue Registrierung. Ist im Schreiben an die Meldeverantwortliche und den Mitverantwortlichen eine GLN aus ZAReg angeführt, liegt bereits eine Registrierung vor. Der „Hauptbenutzer“ wird gemeinsam mit der/dem Meldeverantwortlichen die Rolle für Meldeverpflichtungen nach dem Strahlenschutzgesetz administrieren.
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an strahlenregister@bmluk.gv.at
Schritt 3
Ab 15. Dezember 2022 erfolgt die Übernahme der Daten in die Verantwortung des Bewilligungsinhabers oder der Bewilligungsinhaberin. Dies umfasst das Anlegen der „Strahlenquellen-Standorte“ und der neuen Benutzerzugänge durch den „Hauptbenutzer“. Hierzu wurde den Meldeverantwortlichen ein weiteres Schreiben mit detaillierten Informationen zum weiteren Vorgehen übermittelt.
Hinweis
Die Anleitung für die Umstellung wurde per E-Mail ausgesandt und steht zusätzlich hier zur Verfügung: Anleitung für die Datenmigration nach der Umstellung des Rollenkonzepts (PDF, 2 MB)
FAQ
Um den Schutz der sensiblen Informationen zu Strahlenquellen sicherzustellen, war bisher aus technischen Gründen eine Kombination aus „Registrierung als natürliche Person“ und der individuellen Freischaltung notwendig. Dieser Prozess war umständlich und teilweise langwierig, da viele unterschiedliche Personen manuelle Schritte tätigen mussten.
Das bisherige Schema der Registrierung als Meldeverantwortliche:r umfasste drei Schritte:
- Registrierung als natürliche Person
- Anlegen des Zugangs durch die EDM-Registrierungsstelle
- Freischaltung durch Mitarbeiter:innen der Abteilung Strahlenschutz im BMK für die „Standorte von Einrichtungen mit Strahlenquellen“ (d. h. das betreffende Unternehmen, die Bewilligungsinhaberin, den Bewilligungsinhaber)
Weiterhin ist der Schutz der sensiblen Informationen zu Strahlenquellen sicherzustellen. Dies wird zukünftig auf technischer Ebene anders gelöst, sodass die Registrierung der Meldeverantwortlichen/des Meldeverantwortlichen als natürliche Person nicht mehr notwendig ist. Stattdessen registriert sich die Bewilligungsinhaberin/der Bewilligungshaber für Einrichtungen mit Strahlenquellen direkt im EDM-Portal bzw. ergänzt seine/ihre bestehende Registrierung.
Bei der Registrierung wird der Bewilligungsinhaberin/dem Bewilligungsinhaber automatisch ein Hauptbenutzer (siehe Begriffserklärung) zugewiesen. Dieser legt in den Stammdaten seines Unternehmens die sogenannten „Strahlenquellen-Standorte“ an, in denen Tätigkeiten mit radioaktiven Quellen oder bauartzugelassenen Geräten ausgeübt werden.
Hinweis
Bei unterschiedlichen behördlichen Zuständigkeiten: Existieren an einer Adresse mehrere Einrichtungen mit Strahlenquellen, für die laut StrSchG 2020 unterschiedliche Behörden zuständig sind, muss dies beim Anlegen der „Strahlenquellen-Standorte“ berücksichtigt werden. In diesem Fall ist für den gleichen realen Standort pro zuständiger Behörde ein „Strahlenquellen-Standort“ zu registrieren.
Nach der Registrierung legt der Hauptbenutzer für den „Strahlenquellen-Standort“ die jeweiligen Zugänge für Nebenbenutzer:innen an. Ist eine Nebenbenutzerin/einem Nebenbenutzer einem Strahlenquellen-Standort zugeordnet, kann er/sie die Daten dieses Strahlenquellen-Standorts im Zentralen Quellenregister bearbeiten. Er/Sie kann somit die bisherige Funktion des/der Meldeverantwortlichen erfüllen.
Das ist das Unternehmen, die Person oder die öffentliche Einrichtung/Organisation, welche:s in EDM registriert ist.
Das ist das Unternehmen, die Person oder die öffentliche Einrichtung/Organisation, welche:s in EDM registriert ist und zusätzlich über entsprechende behördliche Genehmigungen im Bereich des Strahlenschutzes verfügt. Dabei kann es sich um die Genehmigung handeln, Tätigkeiten mit Strahlenquellen auszuüben bzw. bauartzugelassene Geräte in Verkehr zu bringen. Verwender:innen von bauartzugelassenen Geräten sind hier ebenfalls umfasst.
Hinweis
Verwender:innen von bauartzugelassenen Geräten verfügen streng genommen nicht über eine behördliche Genehmigung. Sie benötigen jedoch für die Administration ihrer Geräte im Zentralen Quellenregister dieselben Funktionalitäten wie Bewilligungsinhaberinnen/Bewilligungsinhaber. Daher werden sie in diesem Konzept ebenfalls als „Bewilligungsinhaberin/Bewilligungsinhaber" angesprochen.
Der Hauptbenutzer ist jene natürliche Person, die vom Registrierten ermächtigt ist, Daten im Namen des Unternehmens zu erfassen und freizugeben. Jede:r Registrierte im EDM hat genau einen Hauptbenutzer (er wird automatisch bei der Registrierung angelegt).
- Dieser kann alle Stammdaten sehen und bearbeiten.
- Dieser hat Zugriff auf alle Applikationen, die für die registrierte Person relevant sind.
- Dieser kann Nebenbenutzer-Konten anlegen und verwalten.
- Dieser kann einen Strahlenquellen-Standort für ein Unternehmen anlegen und in weiterer Folge die Nebenbenutzerinnen/Nebenbenutzer dieses Strahlenquellen-Standortes anlegen und verwalten.
Hinweis
Einschränkung bei Daten des Strahlenquellen-Standorts: Im Gegensatz zu anderen Teilbereichen im EDM kann der Hauptbenutzer die Daten des Strahlenquellen-Standorts im Zentralen Quellenregister weder einsehen noch bearbeiten. Dies ist ausschließlich für jene Nebenbenutzerinnen/Nebenbenutzer möglich, die dem jeweiligen Strahlenquellen-Standort zugeordnet sind.
Verallgemeinert gesagt sind dies alle anderen Benutzer:innen eines Registrierten außer dem Hauptbenutzer, die vom Registrierten ermächtigt sind, Daten im Namen des Unternehmens einzusehen, zu erfassen und freizugeben.
- Die Nebenbenutzer werden vom Hauptbenutzer angelegt und verwaltet. Sie können selbst keine weiteren Benutzer anlegen oder verwalten.
- Der Hauptbenutzer kann beliebig viele Nebenbenutzer für verschiedene Tätigkeitsbereiche im EDM anlegen. Dies geschieht im Auftrag des Registrierten.
Hinweis
Zugriff auf Daten des Strahlenquellen-Standorts: Ist eine Nebenbenutzerin/ein Nebenbenutzer einem Strahlenquellen-Standort zugeordnet, kann er/sie die Daten dieses Strahlenquellen-Standorts im Zentralen Quellenregister bearbeiten. Er/Sie kann somit die Funktion des/der Meldeverantwortlichen erfüllen.
Ein „Strahlenquellen-Standort“ ist ein IT-technisches Abbild von „Standort von Einrichtungen mit Strahlenquellen“. Im Unterschied zu anderen im Zentralen Anlagenregister ZAReg erfassten Standorten (z. B. Bereich Abfall, Bereich Gewerbe, Radonschutzverpflichtung) werden diese Standorte aus Gründen der Sicherheit derzeit nicht im Anlagenbaum des/der Registrierten angezeigt.
Für einen „Strahlenquellen-Standort“ gibt es jeweils eine zuständige Behörde (laut StrSchG 2020). Außerdem können Nebenbenutzer spezifisch für den „Strahlenquellen-Standort“ zugeordnet werden, um beispielsweise als Meldeverantwortliche tätig zu werden. Nebenbenutzer aus anderen Bereichen des Registrierten haben keine Einsicht auf die Daten des „Strahlenquellen-Standorts“, um diese sensiblen Daten zu schützen.
Geplante zukünftige Funktionen von „Strahlenquellen-Standorten“:
- In naher Zukunft sollen die technischen Funktionen des „Strahlenquellen-Standorts“ erweitert werden.
- Nebenbenutzer, die einem „Strahlenquellen-Standort“ zugeordnet sind, werden über EDM auf elektronischem Weg mit der zuständigen Behörde kommunizieren können. Auf diese Art können Informationen oder Anträge zu bestehenden oder zukünftigen Einrichtungen mit Strahlenquellen an diesem Standort übermittelt werden.
Kontakt
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
Abteilung V/8 – Strahlenschutz
E-Mail: strahlenregister@bmluk.gv.at