Regeln der Umwelthaftung zur Vermeidung und Behebung von Umweltschäden
Die Umwelthaftungsrichtlinie und die in deren Umsetzung ergangenen Gesetze regeln die Verantwortlichkeit für Umweltschäden an drei zentralen Schutzgütern des Umweltrechts. Die Umsetzung erfolgte in Österreich durch das Bundes-Umwelthaftungsgesetz und die Landes-Umwelthaftungsgesetze.
In den Regelungsbereich der Bundesländer fallen entsprechend der österreichischen Kompetenzverteilung Schädigungen an geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen (Kurzbezeichnung häufig Biodiversität) sowie durch bestimmte Tätigkeiten verursachte Bodenschäden. Die Einführung einer Haftung für Biodiversitätsschaden stellt eine wesentliche Neuerung in der österreichischen Rechtsordnung dar.