UVP-Verfahren sollen einfacher und effizienter werden
Mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) sollen mögliche Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt geprüft werden. In der UVP wird bewertet, wie sich ein geplantes Projekt auf die unterschiedlichen Schutzgüter (wie etwa Menschen, die biologische Vielfalt oder Wasser) auswirken würde. Die UVP stellt damit ein wichtiges Instrument des vorsorgenden Umweltschutzes dar.
Das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G 2000) befindet sich derzeit in Form einer umfassenden Novelle im vorparlamentarischen Begutachtungsverfahren. Ziel der geplanten Novelle ist es, Genehmigungsverfahren einfacher, effizienter und rechtssicherer zu gestalten und gleichzeitig einen hohen Umweltschutzstandard sicherzustellen.
Was ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung?
Bevor große Vorhaben wie etwa Straßen, Bahnstrecken, Industrieanlagen oder größere Energieprojekte umgesetzt werden können, wird geprüft, welche Auswirkungen sie auf Menschen und Umwelt haben können. Dabei werden unter anderem Auswirkungen auf Natur, Boden, Wasser, Luft und Klima berücksichtigt.
Die Umweltverträglichkeitsprüfung bündelt dabei unterschiedliche Genehmigungen in einem konzentrierten Verfahren. Das soll sicherstellen, dass Umweltinteressen frühzeitig berücksichtigt und mögliche Auswirkungen eines Projekts umfassend geprüft werden. Auch die betroffene Öffentlichkeit kann sich in diesem konzentrierten Verfahren beteiligen.
Was soll sich ändern?
Mit der geplanten Novelle soll das UVP-Verfahren übersichtlicher und einheitlicher werden. Damit soll eine deutliche Verfahrensbeschleunigung bewirkt werden und für alle Beteiligten eine praxistaugliche und ausgewogene Verfahrensführung sichergestellt werden. Künftig soll es nur noch einen einheitlichen Verfahrenstyp für alle UVP-Genehmigungsverfahren geben. Die bisherige Unterscheidung zwischen dem ordentlichen und dem vereinfachten UVP-Verfahren soll entfallen.
Auch bei großen Infrastrukturprojekten soll es einfacher werden: Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken sollen künftig in einem konzentrierten Genehmigungsverfahren geprüft werden. Bisher waren dafür Verfahren beim Bund und beim jeweiligen Land erforderlich. Durch die Bündelung sollen Doppelgleisigkeiten reduziert und Verfahren beschleunigt werden.