Aktuelle Entwicklung - Sondersituation 2026 Weiterer Ablauf
Nach aktuellem Informationsstand der Europäischen Kommission ist für das Jahr 2026 folgender weiterer Ablauf vorgesehen:
Referenzwerte (Benchmarks) für die Periode 2026–2030
- Anfang Juni 2026: (finale) Abstimmung im Ausschuss für Klimawandelfragen
- Zweite Junihälfte 2026: Annahme der Benchmarks für die Periode 2026 – 2030
Anträge auf Gratiszuteilung für 2026 – 2030
Die nachstehenden Schritte erfolgen vorbehaltlich der formellen Annahme der neuen Benchmarks:
- Juni 2026: Übermittlung der finalen auf Basis der neuen Benchmarks aktualisierten Antragsunterlagen durch das BMLUK an die Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber
- bis Mitte Juli 2026: Übermittlung der finalen und aktualisierten Antragsunterlagen durch das BMLUK an die Europäische Kommission
- bis Ende Juli 2026: Annahme der Entscheidung der Europäischen Kommission zum sektorübergreifenden Korrekturfaktor
- Juli/August 2026: Formale Notifikation der finalen und aktualisierten Antragsunterlagen an die Europäische Kommission
- Juli/August 2026: Annahme der Entscheidung der Europäischen Kommission über die finalen Zuteilungen für die Periode 2026–2030
- Im Anschluss: Erlassung der nationalen Zuteilungsbescheide durch das BMLUK für Basiszuteilung der Periode 2026-2030
- Ab September 2026: Buchung der Gratiszuteilungen für 2026 im Unionsregister
Parteiengehör – Basiszuteilung 2026 – 2030
Nach derzeitiger Planung ist davon auszugehen, dass die finalen Benchmarks im Laufe des Juni 2026 vorliegen werden.
Auf dieser Grundlage wird das BMLUK die Antragsunterlagen für die Basiszuteilung 2026 – 2030 aktualisieren und den betroffenen Anlageninhaberinnen und Anlageninhabern zur Information übermitteln.
Im Anschluss daran werden die finalen und aktualisierten Unterlagen an die Europäische Kommission übermittelt.
Nach Annahme der Entscheidung über den Korrekturfaktor und die finalen Zuteilungen im Laufe des Sommers wird die Basiszuteilung für die Periode 2026 – 2030 durch Bescheid des BMLUK festgelegt. Die Buchung der Zuteilung für das Jahr 2026 erfolgt voraussichtlich ab September 2026.
Anpassung der Zuteilung 2026
Aufgrund der zeitlichen Verzögerungen im Jahr 2026 konnte die finale Prüfung der im März 2026 eingereichten Berichte über die jährliche Aktivitätsrate bislang noch nicht abgeschlossen werden, da die finalen Benchmarkwerte erst im Juni festgelegt werden. Aus diesem Grund konnte auch die Notifikation dieser Berichte an die Europäische Kommission bisher noch nicht erfolgen.
Nach Abschluss der finalen Prüfung wird das BMLUK die Berichte über die jährliche Aktivitätsrate – analog zu den Unterlagen für den Antrag auf Gratiszuteilung (siehe oben) – auf Basis der für die Periode 2026 – 2030 geltenden Benchmarks aktualisieren und den betroffenen Anlageninhaberinnen und Anlageninhabern übermitteln.
Diese aktualisierten Aktivitätsratenberichte bilden die Grundlage für die Anpassung der Zuteilung für die Jahre 2026 – 2030.
Die finalen und aktualisierten Berichte werden anschließend an die Europäische Kommission notifiziert.
Die endgültige Zuteilung für das Jahr 2026 erfolgt nach Annahme der Entscheidung durch die Europäische Kommission durch Bescheid des BMLUK.
ETS-Revision 2023
Die Emissionshandelsrichtlinie (Richtlinie 2003/87/EG) wurde im Rahmen des „Fit-For-55“-Pakets überarbeitet und am 19. April 2023 vom Rat angenommen. Dabei wurden unter anderem folgende wesentliche Anpassungen am EU‑Emissionshandel (EU-ETS) vorgenommen.