Mit dem Jahr 2013 wurde die Versteigerung zum Grundprinzip erhoben, insbesondere die Stromproduzierende müssen seither 100 Prozent der Zertifikate ersteigern.
Gemäß der Emissionshandelsrichtlinie müssen die Mitgliedstaaten die Erlöse oder den finanziellen Gegenwert der Erlöse für klimarelevante Maßnahmen verwenden.