Mit der Handelsperiode ab 2013 kam es zu wesentlichen Änderungen bei den unabhängigen Prüfeinrichtungen für die jährlichen Emissionsmeldungen.
Das Umweltbundesamt hat im Auftrag des Bundesministeriums eine Überprüfung der Anwendbarkeit von Standardfaktoren gemäß den Bestimmungen der Monitoring-Verordnung für die Berichtsjahre 2022 bis 2024 auf Basis der Erdgasdaten für 2019 bis 2021 durchgeführt.
Regelungen für die Nutzung von Projektgutschriften für die zweite und dritte Handelsperiode: Die Verwendung von Emissionsgutschriften aus CDM-Projekten ist bis 2020 garantiert. Aber ab 2013 gelten mehrere Einschränkungen, wenn CERs und ERUs im EU-Emissionshandel eingesetzt werden sollen.