Verwendung der Versteigerungserlöse

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Gemäß der Emissionshandelsrichtlinie müssen die Mitgliedstaaten die Erlöse oder den finanziellen Gegenwert der Erlöse für klimarelevante Maßnahmen verwenden.

In Art. 10. Abs. 3 und Art. 30d Abs. 6 der Richtlinie ist dafür eine Reihe von Verwendungszwecken definiert, wie zum Beispiel die Förderung von Erneuerbaren und Energieeffizienz, Investitionen in einen klimafreundlichen Personen- und Güterverkehr, Forschung und Entwicklung oder Anpassung an Klimawandel. Dabei werden nicht nur Maßnahmen im Inland genannt, sondern auch finanzielle Unterstützung für Entwicklungsländer. Außerdem müssen die Mitgliedstaaten an die Europäische Kommission berichten, wie sie die Erlöse verwenden.

In der österreichischen Budgetpolitik gilt das Prinzip, dass Einnahmen nicht zweckgebunden sind. Eine direkte Zuordnung der Versteigerungserlöse zu bestimmten Ausgaben ist somit nicht möglich.

Die Einnahmen aus den Versteigerungen, die in das nationale Budget fließen, lagen bis 2016 noch unter 100 Mio. € und sind in den Folgejahren auf eine Größenordnung von 200 Mio. € gestiegen. In den letzten Jahren wurden folgende Einnahmen erzielt:

2021 311 Mio. €
2022 382 Mio. €
2023 435 Mio. €
2024 313 Mio. €
2025 303 Mio. €

Um die Berichtspflicht an die Kommission über die Verwendung der Erlöse zu erfüllen, werden exemplarische Maßnahmen genannt, die unter die in der Richtlinie genannten Zwecke fallen und für die mindestens den Gegenwert der Versteigerungserlöse ausgezahlt wurde. Mangels Zweckbindung der Einnahmen ist die Auswahl dieser Maßnahmen allerdings beliebig. Festzuhalten ist aber, dass die österreichischen Ausgaben für jene Klimaschutzzwecke, die in der Emissionshandelsrichtlinie definiert sind, die Versteigerungserlöse um ein Vielfaches übersteigen. Beispiele für Finanzierungsmaßnahmen des Bundes, die den Verwendungszwecken der Emissionshandelsrichtlinie entsprechen, sind etwa die über die Umweltförderung finanzierte Sanierungsoffensive (thermische Sanierung von Gebäuden und Heizungstausch) oder die Annuitätenzuschüsse an die ÖBB Infrastruktur AG für den Bahnausbau (nach dem Zuschussvertrag gemäß § 55b Eisenbahngesetz und § 42 Abs. 2 Bundesbahngesetz); die Ausgaben dafür übersteigen jeweils eine Milliarde Euro pro Jahr.

Die Kommission veröffentlicht Informationen über die Verwendung der Versteigerungserlöse in ihren jährlichen Klimafortschrittsberichten (Climate Action Progress Report) und in den dazugehörigen technischen Arbeitsdokumenten (Staff Working Document). Die von Österreich exemplarisch berichteten Ausgaben finden sich in den Berichten der EK, zuletzt: