Jährlicher Emissionsbericht
Jede Inhaberin oder jeder Inhaber einer Anlage, die dem Emissionshandel unterliegt, muss gemäß § 9 Absatz 1 Emissionszertifikategesetz 2011 jährlich bis 31. März eine Meldung über die Emissionen des vorangegangenen Kalenderjahres elektronisch übermitteln.
Bei der vorliegenden Datei handelt es sich um das von den Dienststellen der Europäischen Kommission erstellte Formular für den jährlichen Emissionsbericht für Anlagen in Phase 4 des EU-EHS mitsamt allen Aktualisierungen zum Stand November 2025. Nach Ausfüllen dieser Vorlage sind folgende Schritte durchzuführen: Übermittlung des Formulars an eine Prüfstelle zum Zwecke der Prüfung gemäß Artikel 68 Absatz 1 der Meldeverordnung 1995 (MVO).
Das Formular wurde mit Datum 28. November 2025 aktualisiert, um Änderungen der Monitoring-Verordnung abzubilden. Neben kleineren Anpassungen über das gesamte Dokument resultieren diese in Eingabemöglichkeiten bezüglich des Einsatzes von Brennstoffen, die mit einem Emissionsfaktor von Null bewertet werden, einem neuen Blatt "Fa_CCUS" für die Weiterleitung von Treibhausgasen und Bestimmung von dauerhaft gebundenem CO2, sowie einem neuen Blatt "Fb_AnnexXa" zur Berichterstattung nach Anhang Xa der MVO. Weiters wurden Tätigkeiten (zum Beispiel die Verbrennung von Siedlungsabfall) und entsprechende Stoffströme hinzugefügt und neu strukturiert.
Diese Version des Formulars enthält zudem die 2025 neu angepassten Standardfaktoren für den Brennstoff "Erdgas" zur Anwendung für die Ebene 2a.