Zentrales Quellenregister 

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Das Zentrale Quellenregister sammelt und speichert gemäß § 134 Strahlenschutzgesetz 2020 Daten zu den in Österreich vorhandenen umschlossenen radioaktiven Quellen sowie zu bauartzugelassenen Geräten. Außerdem stellt es österreichweit die Daten für die jeweils zuständigen Behörden bereit.

Meldepflichten im Zentralen Quellenregister

Meldepflichtig im Zentralen Quellenregister (edm.gv.at) sind Inhaberinnen und Inhaber einer strahlenschutzrechtlichen Bewilligung sowie Inverkehrbringerinnen, Inverkehrbringer, Verwenderinnen und Verwender von bauartzugelassenen Geräten. Gemeldet werden müssen umschlossene radioaktive Stoffe, Material sowie bauartzugelassene Geräte.

Achtung

Strahlenschutzgesetz 2020 und Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020 legen umfangreiche Meldeverpflichtungen hinsichtlich Strahlenquellen im Wege der Zentralen Strahlenschutzregister fest. Die Meldungen an die Zentralen Strahlenschutzregister sind in elektronischer Form unter Verwendung der von den Registern zur Verfügung gestellten Schnittstellen, Formulare und Eingabemasken durchzuführen (§ 132 Abs. 4 StrSchG 2020). Zur Erfüllung Ihrer gesetzlichen Verpflichtungen benötigt Ihr Unternehmen Zugang zum Zentralen Quellenregister.

Von folgenden Vorgängen wird die für Ihr Unternehmen zuständige Behörde elektronisch in Kenntnis gesetzt:

  • Ein- und Ausfuhr (Standardformular 1493/93/Euratom oder Drittland), Erhalt und Weitergabe, Rückführung an den Hersteller/Lieferanten von umschlossenen radioaktiven Quellen und gefährlichen radioaktiven Quellen;
  • Inverkehrbringen von bauartzugelassenen Geräten und deren Weitergabe an eine:n Verwender:in;
  • Bestätigung des Erhalts oder Weitergabe eines bauartzugelassenen Gerätes durch eine:n Verwender:in.

Durch die unverzügliche Administration im Zentralen Quellenregister erfüllt Ihr Unternehmen seine Verpflichtungen gemäß §§ 24, 25 und 35 Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020.

Zugang zum Zentralen Quellenregister

Um Zugang zum Zentralen Quellenregister zu erhalten, muss das Unternehmen beziehungsweise die Organisation im Elektronischen Datenmanagement des Bundes (EDM) registriert sein. Dies kann direkt über edm.gv.at oder über das Unternehmensserviceportal (USP, usp.gv.at) erfolgen.

Bei Verwendung des EDM ausschließlich für das Zentrale Quellenregister muss bei der Registrierung bei „Tätigkeitsprofil gemäß Strahlenschutzgesetz“ ausgewählt werden: „Ich agiere mit Strahlenquellen.“ Besteht bereits eine Registrierung aufgrund anderer Verpflichtungen, beispielsweise der Abfallverwaltung, wird der Bereich Strahlenschutz in der bestehenden Registrierung integriert. Dies geschieht, indem in der ZAReg Stammdatenpflege der Menüpunkt "Registrierter" ausgewählt und im Abschnitt "Tätigkeitsprofil" durch Bearbeiten der entsprechende Punkt ergänzt wird.

Als zweiter Schritt wird in der ZAReg Stammdatenpflege neuer Strahlenquellenstandort angelegt oder ein bestehender Standort als Strahlenquellenstandort gekennzeichnet. Bei einem „Strahlenquellenstandort“ handelt es sich um ein IT-technisches Abbild von „Standort von Einrichtungen mit Strahlenquellen“. Für einen „Strahlenquellenstandort“ gibt es jeweils eine zuständige Behörde (laut StrSchG 2020) 

Anlegen eines Strahlenquellenstandorts für Zugang zum ZQR

Um die Meldeverpflichtungen hinsichtlich Strahlenquellen zu erfüllen, benötigt die oder der Verpflichtete Zugang zum Zentralen Quellenregister. Die Voraussetzung dafür ist eine Registrierung im Elektronischen Datenmanagement des Bundes (EDM) und das Anlegen eines Strahlenquellenstandorts. Alternativ kann auch ein bereits bestehender Standort als Strahlenquellenstandort gekennzeichnet werden.

Die Anleitung für das Anlegen eines Strahlenquellenstandorts oder das Kennzeichnen eines bestehenden Standorts als Strahlenquellenstandort finden Sie im folgenden Dokument:

Anleitung für den Zugang zum Zentralen Quellenregister (PDF, 778 KB)

Weitere Informationen zur Administration von Strahlenquellenstandorten sowie Bedienungsanleitungen für das Zentrale Quellenregister stellen wir auf unserem Webartikel Anleitungen und Schulung für das ZQR zur Verfügung.

Datenschutzinformation

Das Zentrale Quellenregister speichert und verarbeitet Daten ausschließlich im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), Verordnung (EU) 2016/679, sowie im Sinne des Datenschutzgesetzes in der geltenden Fassung. Die im Zuge der Registrierung in EDM/Strahlenquellenregister anzugebenden Daten werden als Kontaktdaten des Bewilligungsinhabers ausschließlich der zuständigen Behörde angezeigt.