Anleitungen und Schulung
Im Zentralen Quellenregister sind umschlossene radioaktive Stoffe und bauartzugelassene Geräte zu administrieren. Die Meldungen haben durch das Ausfüllen und Absenden/Speichern der Formulare zu erfolgen, die in der Anwendung zur Verfügung gestellt werden. Das schließt die Standarderklärung nach 1493/93/Euratom mit ein, die durch das Ausfüllen des Formulars „Einfuhr (1493/93/Euratom / Drittland)“ erstellt wird und der zuständigen Behörde sofort zur Prüfung und Bearbeitung zur Verfügung steht.
Mit dem Absenden/Speichern einer Meldung im Zentralen Quellenregister erfolgt automatisch eine Information der zuständigen Behörde oder der zuständigen Behörden (z.B. bei der Weitergabe einer Strahlenquelle).
Hinweis
Die Seite befindet sich im Aufbau. Anleitungen werden ergänzt sobald verfügbar. Gerne können Sie uns unter strahlenregister@bmluk.gv.at mitteilen, welche weiteren Anleitungen Sie bei Ihrer Arbeit unterstützen würden.
Anleitungen zur Administration von Strahlenquellenstandorten
- Zugang zum Zentralen Quellenregister (PDF, 778,7 kB)
- Prüfen der zuständigen Behörde eines Strahlenquellenstandorts (PDF, 430,6 kB)
- Ändern der Kontaktperson für einen Strahlenquellenstandort (PDF, 468,7 kB)
[Weitere Anleitungen befinden sich in Erstellung.]